Seit der Gesundheitsreform von 2007 gibt es eine Neuerung zur Krankenversicherungspflicht: In Zukunft sollen alle Bürger in Deutschland über eine Krankenversicherung abgesichert sein. Die Krankenversicherung wird ab 2009 zur Pflicht für den Einzelnen. Hierzu können seit dem ersten April 2007 alle, die ihren Versicherungsschutz aus irgendeinem Grund verloren haben, wieder in ihre alte Krankenkasse zurückkehren.
Dies gilt in den ersten drei Monaten nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform aber nur für ehemals gesetzlich Versicherte. Für einst privat Versicherte gilt die Versicherungspflicht erst seit dem ersten Juli 2007, dann können auch sie sich an ihre ehemalige private Krankenversicherung wenden.
Für alle, die ihrer Versicherungspflicht nicht nachkommen, kann es unter Umständen teuer werden. Denn im Krankheitsfall darf die Krankenkasse eine Nachzahlung der Beiträge seit Beginn der Versicherungspflicht (maximal fünf Jahre) verlangen.
Der Grund hierfür ist, dass der Versicherte, der seiner Beitragspflicht nicht nachkommt, seine Mitgliedschaft in der Krankenkasse nicht verlieren kann. Er erhält lediglich eingeschränkte Leistungen (Ausnahme: Notfälle bei akuten Krankheiten oder Schmerzen und Schwangerschaft). Die Krankenkasse kann gegen ihn ein Inkassoverfahren einleiten.
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