Die Krankenkassen können seit 2006 besonders günstige Arzneimittel von der Zuzahlung befreien, wenn ihr Preis mindestens 30 Prozent unter einem Festbetrag liegt, das ist der Höchstbetrag, den die Kassen bezahlen müssen.
Hierbei handelt es sich in der Regel um Generika, die zwar den gleichen Wirkstoff enthalten wie das Originalmedikament, die aber nach Ablauf des Patentschutzes als so genanntes Nachahmerpräparate preiswerter auf den Markt kommen.
Es gibt eine offizielle Liste aller von der Zuzahlung befreiten Medikamente. Diese Liste finden Sie hier.
Mittlerweile sind bereits rund 12.000 Medikamente von der Zuzahlung befreit. Man sollte also seinen Arzt bitten, eines dieser Arzneimittel oder nur den entsprechenden Wirkstoff zu verschreiben, bzw. in der Apotheke nach einem wirkstoffgleichen, zuzahlungsbefreiten Mittel fragen.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,75% |
| 2 | Barclays Bank | LeitzinsPlus | 2,75% |
| 3 | VTB Direktbank | Tagesgeld | 2,70% |
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