Gibt es andere Leistungen, die mit der Zahlung des Kindergeldes zusammenhängen?

Ja. Auch der Bezug von weiteren staatlichen Leistungen steht in Zusammenhang mit dem Bezug des Kindergeldes:
Nur wer Kindergeld bezieht, erhält auch den Kinderzuschlag zur Riester-Rente. Mehr hierzu lesen Sie in unserem Helpcenter zur Riester-Rente .

Auch zur Zahlung des Kinderzuschlags wird selbstverständlich der Anspruch auf Kindergeld vorausgesetzt.

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