Ja. Auch der Bezug von weiteren staatlichen Leistungen steht in Zusammenhang mit dem Bezug des Kindergeldes:
Nur wer Kindergeld bezieht, erhält auch den Kinderzuschlag zur Riester-Rente. Mehr hierzu lesen Sie in unserem Helpcenter zur Riester-Rente .
Auch zur Zahlung des Kinderzuschlags wird selbstverständlich der Anspruch auf Kindergeld vorausgesetzt.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,75% |
| 2 | Barclays Bank | LeitzinsPlus | 2,75% |
| 3 | VTB Direktbank | Tagesgeld | 2,70% |
Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für Kinder, die noch nicht volljährig sind. Darüber hinaus kann das Kindergeld aber auch bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt werden, wenn sic ... weiter
Schwangere und junge Mütter stehen in der Arbeitswelt unter besonderem Schutz. Auch finanziell müssen schwangere Frauen, die bisher erwerbstätig waren keine Einbußen hinnehmen. All ... weiter