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03.05.2001

Geschenktes Geld vom Chef und Staat

Auch wenn man davon nicht reich wird, aber verschenken sollte man die vermögenswirksamen Leistungen (VL) auf keinen Fall. Abhängig vom Tarifvertrag übernimmt dabei der Arbeitgeber ein Teil oder sogar die gesamte Sparrate von 78 Mark im Monat. Nach der Euro-Bargeldeinführung am 01. Januar 2001 werden die Beträge in Euro ausgewiesen. Arbeitnehmer können dann in Deutschland bis zu 40 Euro im Monat, also 480 Euro im Jahr, als VL-Zahlung von ihrem Arbeitgeber bekommen.

Die VL-Zahlungen lassen sich in die verschiedensten Anlagemöglichkeiten investieren. So kann das Geld in Banksparpläne, Kapitallebensversicherungen, Bausparverträge oder auch in Unternehmensbeteiligungen - etwa über Aktienfonds, Mitarbeiteraktien oder Genossenschaftsanteile - eingezahlt werden. Allen Anlageformen ist gemeinsam, dass der nach dem 936-Mark-Gesetz zugrundeliegende Sparvertrag ein Mindestlaufzeit von sechs Jahren hat. Danach muss das Geld noch maximal ein Jahr ruhen, bevor der Sparer darüber verfügen kann.



In den Genuss der Arbeitgebersparzulage durch den Staat kommen die Sparer aber nur für Beteiligungs- und Bausparen. Um die höchstmögliche jährliche Sparzulage zu erhalten, müssen zwei Anlageverträge abgeschlossen werden. Ein Bausparvertrag, der mit zehn Prozent staatlich gefördert wird, und ein Vertrag über Beteiligungssparen, welcher mit 20 Prozent im Westen und 25 Prozent im Osten Deutschlands gefördert wird. Ein Arbeitnehmer erhält also für seine über den Arbeitgeber in einen Bausparvertrag eingezahlten vermögenswirksamen 936 Mark einen jährlichen staatlichen Bonus von 93,60 Mark. Zusätzlich werden noch einmal maximal 800 Mark aus dem Beteiligungssparen mit 160 Mark bzw. 200 Mark im Osten jährlich staatlich gefördert.



Allerdings profitieren vor der staatlichen Förderung für Bau- und Beteiligungssparen nur diejenigen Arbeitnehmer, die als Alleinstehende mit ihrem zu versteuernden Einkommen unter 35 000 Mark bleiben. Für Ehepaare liegt die Grenze bei 70 000 Mark. Wer die staatliche Förderung in voller Höhe ausschöpfen will, kann die Beiträge des Arbeitgebers auch aus eigener Tasche bis auf den maximal geförderten Betrag von 1.736 DM aufstocken. Die Banken halten verschiedene Angebote über renditestarke Anlage- und Kombinationsmöglichkeiten sowie die erforderlichen Formulare bereit. DB

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