Werden Aktien, Anleihen oder andere Kapitalanlagen binnen eines Jahres nach dem Erwerb verkauft, so unterliegt jeglicher Gewinn aus dem Verkauf des Spekulationsgeschäftes der Einkommenssteuer. Bis 1998 war die Spekulationsfrist noch auf nur sechs Monate begrenzt
Mit Beginn des neuen Jahres brauchen Aktiensparer nun nur noch die Hälfte der Dividenden versteuern zu lassen. Die steuerliche Regelung wird Halbeinkünfteverfahren genannt. Somit unterliegen die Veräußerungsgewinne aus inländischen Aktien nur noch zur Hälfte der Einkommenssteuer. Die andere Hälfte wird hingegen steuerfrei ausgezahlt. Das Halbeinkünfteverfahren gilt bei ausländischen Aktien auch schon für Dividenden, die in diesem Jahr erzielt wurden.
Doch nicht alle Gewinne aus Aktienverkäufe, die innerhalb eines Jahres erzielt worden sind, müssen beim Fiskus angegeben werden. Von der Steuer befreit sind Einkünfte, die nicht die 1.000 DM bzw. 512 Euro-Grenze überschritten haben. Liegt der Gewinn auch nur um eine Mark bzw. einen Euro darüber, wird der gesamte Betrag zur Hälfte steuerpflichtig.
Sollten sie ihre Wertpapiere noch in diesem Jahr verkaufen, so fällt der komplette Gewinn der Steuer anheim. Ab 2002 wird nur die Hälfte versteuert und wenn sie die Wertpapiere länger als 12 Monate halten, müssen überhaupt keine Steuern bezahlt werden.
Die steuerliche Neuregelung gibt allerdings nicht nur grund zum Jubel. Die Kehrseite: Verluste aus Aktiengeschäften innerhalb der Einjahresfrist können ab 2002 ebenfalls nur noch zur Hälfte geltend gemacht werden. Bei Gewinnen oder Verlusten aus greift das Halbeinkünfteverfahren nicht.
Bei Ehepaaren verdoppelt sich die Freigrenze leider nicht. Bei einer Zusammenveranlagung kann zwar jeder Ehepartner die Freigrenze für sich selbst nutzen, ungenutzte Freibeträge können sie aber nicht auf ihren Ehepartner übertragen.
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