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22.02.2009

Geplante Gesetzesänderung: Kauf auf Rechnung

Die geplante Änderung des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) birgt nach Ansicht von Credit Management-Experten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen erhebliche Risiken.

Harald Hahn, Geschäftsführer der Ideal-Fullservice GmbH und Sprecher des "Arbeitskreises Datenschutz" des Vereins für Credit Management (VfCM) e.V., befürchtet im Falle einer Verabschiedung des aktuell vorliegenden Entwurfes "ein wirtschaftliches Abenteuer für Deutschland".

Aus seiner Sicht droht heimischen Unternehmen ein erheblicher Standortnachteil. Durch die angedachten Neuregelungen im BDSG sei unter anderem der bisher weit verbreitete "Kauf auf Rechnung" in Gefahr. Der VfCM fordert eine Überarbeitung des Gesetzentwurfes mit Beteiligung der betroffenen Branchenvertreter und Unternehmen.

Deutsche Unternehmen gewähren ihren Kunden ein fünfmal höheres Kreditvolumen als alle deutschen Banken zusammen. 90 Prozent aller Bestellungen, werden derzeit auf Rechnung oder per Lastschrift geliefert. Dies bedeutet, dass der Lieferant seinem Kunden Kredit gewährt.

Dafür ist jedoch Vertrauen erforderlich, das auf verlässlichen Kundeninformationen und -bewertungen basiert. Hier kommen die geplanten Änderungen im BDSG ins Spiel. "

Werden Informationsbeschaffungsmöglichkeiten über Gebühr eingeschränkt und die Nutzung positiver Informationen generell untersagt, wird das Angebot eines Kaufs auf Rechnung für die hiesigen Unternehmen zum schwer kalkulierbaren Risiko.

Um sich vor Forderungsausfällen zu schützen, werden sie es verstärkt meiden", betont Hahn. Das Ergebnis: Eine schnelle und flexible Auftragsabwicklung im Sinne von Kunden und Lieferanten wird wesentlich erschwert. Anbieter mit Sitz im Ausland, die den strengen deutschen Regelungen nicht unterliegen, würden profitieren.

Insbesondere das geplante "Verbot automatisierter Entscheidungen im Negativfalle" sorgt bei den Experten des VfCM für Sorgenfalten. Es fehlt eine genaue Definition.

Wann ist eine Information negativ? Werden Negativinformationen verwendet, sind automatisierte Entscheidungen - d.h. ohne Einbeziehung eines menschlichen Sachbearbeiters - verboten. Ein solches Verbot sei in vielen Fällen nicht praktikabel.

Amazon Deutschland erreichten im vergangenen Jahr in Spitzenzeiten bis zu 1,2 Millionen Bestellungen pro Tag - was in 24 Stunden 14 Bestellungen pro Sekunde entspricht. Hahn ist vor diesem Hintergrund überzeugt:

"Entscheidend darf es nicht sein, wer Kreditentscheidungen trifft, sondern welche Regeln dafür gelten. Darüber hinaus muss sowohl im Interesse der Unternehmen als auch der Kunden weiterhin gewährleistet sein, dass verlässliche Kreditentscheidungen unbürokratisch, korrekt und schnell zur Verfügung stehen".

Der VfCM hat hierfür Richtlinien für ein Credit Management entwickelt, die für eine Auditierung im Datenschutz erweitert und TÜV-zertifiziert werden können.

Pressemitteilung der Mediamixx GmbH

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