Der Traum von einem Steuersystem, das auf einem Bierdeckel Platz hat, ist nicht wahr geworden. Die Folge: Viele Arbeitnehmer, die nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, verzichten darauf und verschenken unter Umständen bares Geld.
Darauf weist die bundesweit tätige Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. hin. So wurden für das Jahr 2004 nach ihren Berechnungen den Mitgliedern des Vereins durchschnittlich 1.150 Euro erstattet. "Nach unserer Schätzung wird sich der Betrag für das Jahr 2005 in einer ähnlichen Größenordnung bewegen", so Werner Lenk, Vorstandsvorsitzender der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. und des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine BDL-Berlin.
Besonders lohnenswert sei die freiwillige Abgabe für Pendler. Im Jahr 2005 gilt nach wie vor die Entfernungspauschale, wonach jeder Kilometer auf dem Weg zur Arbeit mit 30 Cent angerechnet wurde. "Aber auch wer im vergangenen Jahr Weiterbildungen selbst gezahlt hat oder wem hohe Kosten durch Krankheit oder durch die Pflege eines Familienmitglieds entstanden sind, sollte prüfen, ob sich für ihn eine Antragsveranlagung lohnt", betont Lenk. Hilfe für Arbeitnehmer und Rentner bieten dabei Lohnsteuerhilfevereine. Eine Beratungsstellensuche ist zum Beispiel unter www.lohi.de möglich.
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