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30.04.2007

Gefährliche Spiele beim Maifest - Gericht: Gemeinde haftet nicht

Vielerorts locken demnächst wieder die Maifeste - doch wer den wunderschönen Wonnemonat nicht im Krankenstand verbringen will, sollte bei Veranstaltungen vorsichtig sein, rät der Anwalt-Suchservice.

Häufig wird aus Spaß sehr schnell bitterer Ernst, wie ein Urteil des Landgerichtes Osnabrück zeigt. Eine Frau hatte ein Maifest in Niedersachsen besucht und an einem so genannten "Maibock-Packen" teilgenommen. Bei dem Wettbewerb wird jedem Teilnehmer ein Strick um die Hüfte geknotet, an dessen Ende sich wiederum ein vier bis fünf Meter langes Bungee-Seil befindet.

Ziel des Spieles ist es, die Zugkraft des Bungee-Seiles zu überwinden und möglichst weit in Richtung des so genannten "Maibocks" zu laufen, um schließlich einen Hula-Hupp-Reifen um diesen zu werfen. Doch im vorliegenden Fall nahm kurz nach dem Start das Drama seinen Lauf. Die Zugwirkung des Bungee-Seiles bremste die Wettkämpferin so stark ab, dass sie zu Boden stürzte und gut fünf Meter rücklings über den Kiesgrund des Schützenplatzes zurückgeschleift wurde. Dabei brach sie sich den ersten Lendenwirbel.

Die Frau war der Ansicht, die Gemeinde - als Betreiber der Schützenanlage - hätte niemals ein Seil "Marke Eigenbau" verwenden und den Wettkampf auf einem Kiesboden austragen dürfen. Damit habe sie gegen ihre Verkehrssicherungspflicht verstoßen, so die Dame. Sie forderte gerichtlich insgesamt 16.280 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz von der Kommune.

Das LG Osnabrück wies die Klage ab (Urt. v. 2.6.2006 - 5 O 1065/06). Der unglückliche Sturz sei nicht auf eine Pflichtverletzung der Gemeinde zurückzuführen, so das Gericht. Es gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko eines freiwilligen Teilnehmers einer sportlichen Veranstaltung, sich zu verletzen.

Die starke Zugwirkung des Bungee-Seiles und die Eigenarten des Kiesbodens seien für jeden Teilnehmer ohne weiteres erkennbar gewesen. Auch die Tatsache, dass die Seilkonstruktion "Marke Eigenbau" gewesen sei, lasse nicht automatisch auf einen Defekt schließen, so die Richter.

Pressemitteilung des Anwalt Suchservice

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