GDV kritisiert Pauschalisierungen durch Studie des Bundesverbraucherschutzministeriums

„Es ist wenig seriös, pauschal alle Arten von sogenannten Finanzvermittlern zu diskreditieren“, so der Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Dr. Jörg von Fürstenwerth.

Denn im Bereich der Versicherungsvermittlung gilt bereits seit 2007 eine gesetzliche Beratungs- und Dokumentationspflicht, die die Studie „Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität, bessere Entscheidungen“ fordert.

Auch eine Studie der Europäischen Kommission in 25 europäischen Versicherungsmärkten, der „Consumer Satisfaction Survey 2007“, bestätigt, dass die Versicherungsvermittler von den Kunden sehr positiv bewertet werden.

Danach sind die deutschen Kunden mit den Leistungen ihres Versicherers am zufriedensten. Nur 1,9 Prozent der deutschen Kunden bezeichneten sich als eher unzufrieden.

Die Beratung durch Versicherungsvermittler in Deutschland zeichnet sich durch Qualität und Transparenz aus. Versicherungsvermittler unterliegen seit Mai 2007 durch Umsetzung der sogenannten EU-Vermittlerrichtlinie in nationales Recht umfangreichen Regulierungen.

Neben einer gewerberechtlichen Erlaubnispflicht mit dem Nachweis der Sachkunde besteht die Pflicht, für ungebundene Vermittler eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung vorzuhalten. Verstöße gegen diese Pflichten sind sanktioniert und können zu einem Berufsverbot für den Vermittler führen.

Gesetzliche Regelungen für die Versicherungsvermittler schreiben umfassende Beratungs- und Dokumentationspflichten vor, die sich in der Beratungspraxis bereits bewährt haben.

So erhält der Versicherungskunde in einem Produktinformationsblatt Angaben über den wesentlichen Inhalt seines Versicherungsschutzes. Er wird präzise über die jeweils einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten in der Lebens- und Krankenversicherung informiert.

Die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden werden im Rahmen der Beratung aufgenommen, analysiert und daraufhin ein entsprechender Rat erteilt. Diese Beratung wird in einem Protokoll des Beratungsgesprächs dokumentiert.

Diese Regelungen und Pflichten für die Versicherungsvermittlung sichern dem Kunden ein Höchstmaß an Transparenz und Sicherheit.

Die Assekuranz sieht sich hier als Vorreiter und Vorbild für andere Finanzdienstleistungen, wo derartige Pflichten noch nicht bestehen: So etwa für Vermittler, die reine Finanzprodukte wie Zertifikate, Aktien, Investmentfonds und sonstige risikobehaftete Produkte vermitteln.

Pressemitteilung des GDV

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