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28.08.2002

Für Flutschäden in Schließfächern wollen Banken nicht haften

Einige Banken wollen keinen Schadenersatz zahlen für Wertgegenstände und Dokumente, die in Schließfächern von den Fluten vernichtet wurden. So bekommen Kunden der Stadtsparkasse Dresden, deren Schließfächer in der Filiale Laubegast überflutet wurden, zwar Hilfe beim Ausfüllen von Schadensprotokollen, allerdings nur für die eigene Hausratversicherung. Die Bankschließfächer seien nicht gegen Hochwasserschäden versichert.

Anderer Meinung ist das Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen e. V. (IFF). In einer Stellungnahme heißt es, dass die Banken schadenersatzpflichtig seien. Die Haftung für Hochwasserschäden in Schließfächern könne nicht im Vertrag ausgeschlossen werden. Die Finanzinstitute müssten dafür sorgen, dass keine Gefahr durch Wasser oder andere unvorhergesehene Ereignisse drohe.

Beim Bundesverband Deutscher Banken in Berlin hieß es, die Haftungsfrage hänge vom Einzelfall ab. Einige Banken

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