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28.07.2005

Für die Hausratversicherung zählt der Lebensmittelpunkt

Beim Umzug ergibt es sich manchmal, dass man kurzfristig zwei Wohnungen besitzt. Der alte Mietvertrag läuft noch, aber einen Teil der Möbel hat man schon in die neue Wohnung geschafft. Aber was passiert, wenn in einer der beiden Wohnungen eingebrochen wird? Für welchen Standort gilt dann der Versicherungsschutz?

Das Oberlandesgericht Köln urteilte, ausschlaggebend sei in diesem Fall, wo zum Zeitpunkt des Diebstahls der Lebensmittelpunkt des Mieters liege (Az. 9 U 119/98). Dies berichtet die LBS.



Wie aber lässt sich der Lebensmittelpunkt des Versicherungsnehmers feststellen? In dem verhandelten Fall gelang das anhand eines Belegs des Einwohnermeldeamts: Die Mieterin hatte sich bereits umgemeldet. Sie ging leer aus, weil der Diebstahl in der alten Wohnung geschehen war.



Viele Hausratversicherungen bieten in der Zwischenzeit bei einem Umzug zwei Monate lang Versicherungsschutz für beide Wohnungen an. Achten Sie darauf, dass dieser Schutz von Ihrer Versicherung beitragsfrei mitversichert ist. Günstige Hausratversicherungen finden Sie mit unserem Vergleichsrechner

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