Für die lieben Kleinen – Das Kindergeld

Noch mehr fürs Kind: Kinderzuschlag und Riester-Zulagen

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Vom Anspruch auf Kindergeld hängen noch weitere Leistungen ab, die Eltern vom Staat erhalten können: Als Ergänzungsleistung zum Kindergeld dient der Kinderzuschlag. Dieser soll Familien mit Kindern davor bewahren, in den ALG II-Bezug zu rutschen. Wenn die Eltern mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Unterhalt, nicht aber den der Kinder decken können, haben sie möglicherweise einen Anspruch auf den Kinderzuschlag. Allerdings müssen die Kinder im gemeinsamen Haushalt leben und dürfen das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der höchstmögliche Kinderzuschlag beträgt für jedes im Haushalt lebende Kind 140 Euro. Zu beantragen ist der Kinderzuschlag wie das Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse. Bezieher von ALG II haben keinen Anspruch auf den zusätzlichen Kinderzuschlag.

Riester Zulagen
Nur wer Kindergeld bezieht, erhält auch die Riester-Kinderzulage, sofern er seinen Mindesteigenbeitrag zum Riester-Sparen leistet. Die Grundzulage für jeden Förderberechtigten beträgt seit 2008 154 Euro. Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird eine pauschale Kinderzulage von 185 Euro gezahlt. Für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren werden, gibt es eine Zulage von 300 Euro. Die Kinderzulage erhält im Regelfall die Mutter, wenn sie die Empfängerin des Kindergeldes ist.
Endet der Anspruch auf Kindergeld, endet jedoch auch der Anspruch auf die Riester-Zulage für das Kind. Mehr hierzu lesen Sie in unserem Helpcenter zur Riester-Rente .

Kinderbonus im Rahmen des Konjunkturpakets II
Dieser Bonus ist Teil des zweiten Konjunkturpakets der Bundesregierung und muss nicht separat beantragt werden. Der Kinderbonus soll automatisch von der zuständigen Familienkasse an alle kindergeldberechtigten Eltern gezahlt werden. Die Überweisung erfolgt einmalig mit der monatlichen Kindergeldzahlung im Frühjahr 2009. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder anderen Sozialleistungen soll der Kinderbonus nicht als Einkommen angerechnet werden.
Allerdings soll der Bonus bei der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2009 mit den Kinderfreibeträgen verrechnet werden. Das betrifft aber nur die Steuerzahler, bei denen die Günstigerprüfung durch das Finanzamt ergibt, dass eine Ersparnis durch Kinderfreibeträge günstiger ist als der Bezug des Kindergeldes.

Viele weitere Fragen rund um das Kindergeld finden Sie unter Hilfe zum Thema Kindergeld .

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