Für die lieben Kleinen – Das Kindergeld

Wie hoch ist das Kindergeld?

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Das Kindergeld ist je nachdem, für das wievielte Kind es gezahlt wird, unterschiedlich hoch. Für das erste und zweite Kind besteht aktuell ein Anspruch auf 184 Euro, für das dritte Kind auf 190 Euro und ab dem vierten Kind 215 Euro pro Monat.
Das sind die Zahlen seit der jüngsten Kindergelderhöhung zum Januar 2010. Bis Ende 2008 betrug das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 164 Euro monatlich, für das dritte Kind waren es 170 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind erhielten die Eltern 195 Euro.

Tipp: Ein Kind, für das zwar kein Kindergeld bezogen wird, kann als so genanntes Zählkind den Kindergeldanspruch der weiteren Kinder erhöhen. Zum Beispiel: Ein Ehepaar hat drei gemeinsame Kinder, der Mann hat ein Kind aus einer vorhergehenden Beziehung, das bei der Mutter lebt, die auch das Kindergeld für dieses Kind erhält. Wenn nun die zweite Frau ihren Gatten als Berechtigten angibt, kann dessen erstes Kind als Zählkind mitgerechnet werden. Die Eheleute erhalten nun zwar kein Kindergeld für dieses Kind, jedoch werden die weiteren Kinder als zweites, drittes und viertes Kind angerechnet. So kann die Familie insgesamt mehr Kindergeld erhalten, weil das Kindergeld nach Anzahl der Kinder gestaffelt ist. Ab dem vierten Kind gibt es den höchsten Betrag.

Kindergeld wird immer in volle Höhe des Anspruchs ausgezahlt und kann nicht gekürzt werden. Allerdings wird es, sobald die Anspruchvoraussetzungen nicht mehr bestehen, beispielsweise wenn das Kind volljährig wird oder sein eigenes Einkommen über dem jährlichen Grenzbetrag liegt, komplett gestrichen.
Ganz einfach können Eltern ihren Anspruch auf Kindergeld mithilfe eines Kindergeldrechners ermitteln.

Kinderzuschlag zum Kindergeld
Für Familien mit geringem Einkommen gibt es noch die Möglichkeit, zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag zu erhalten. Der Kinderzuschlag ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld und soll Familien mit Kindern davor bewahren, in den ALG II-Bezug zu rutschen. Können die Eltern mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Unterhalt, nicht aber den der Kinder decken, können sie den Zuschlag beantragen. Der höchstmögliche Kinderzuschlag beträgt für jedes im Haushalt lebende Kind 140 Euro. Zu beantragen ist der Kinderzuschlag wie das Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse. Bezieher von ALG II haben keinen Anspruch auf den zusätzlichen Kinderzuschlag.

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