Betriebliche Altersvorsorge ist nicht nur Chefsache

Direktversicherung

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Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Renten- oder Kapitallebensversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab. Der Arbeitnehmer ist die versicherte Person, als Versicherungsnehmer steht aber der Arbeitgeber im Vertrag. Am Ende der Laufzeit, frühestens aber mit dem 60. Lebensjahr, wird die Direktversicherung an den Arbeitnehmer oder dessen Erben ausgezahlt.

In der Regel entscheidet die Firma, bei welchem Anbieter die Versicherung abgeschlossen wird. Als Vorsorgeprodukte kommen klassische oder fondsgebundene Renten- und Lebensversicherungen in Frage.

Die klassische Variante ist für sicherheitsorientierte Sparer erste Wahl, der Garantiezins beträgt für Verträge, die ab dem 1.1. 2007 abgeschlossen wurden, 2,25 Prozent. Für Verträge, die schon vorher liefen, werden noch 2,75Prozent garantiert. Bei fondsgebundenen Policen ist das Risiko höher, dafür ist eine höhere Rendite möglich.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird die Direktversicherung auf den Arbeitnehmer überschrieben. So ist auch ein Firmenwechsel kein Problem, die Police kann in diesem Fall mitgenommen und vom neuen Arbeitgeber weitergeführt oder privat bespart werden. Bei Verträgen, die ab dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, gelten die neuen Portabilitätsregelungen. Mehr dazu lesen Sie im Kapitel „Portabilität bei Arbeitgeberwechsel“

Die Direktversicherung muss nicht vollständig als Rente ausgezahlt werden. Zu Beginn der Rentenlaufzeit ist auch eine Teilkapitalauszahlung bis zu 30 Prozent möglich. Die Beiträge zur Direktversicherung können entweder aus dem Bruttoeinkommen oder aus dem Nettoeinkommen gezahlt werden. Im letzteren Fall ist wie bei der Riester-Rente eine Förderung durch Zulagen und Sonderausgabenabzug möglich.

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