Betriebliche Altersvorsorge ist nicht nur Chefsache

Direktzusage

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Für die betriebliche Altersvorsorge gibt es fünf verschiedene Durchführungswege. Mindestens einen davon muss der Arbeitgeber anbieten. Der Mitarbeiter hat zwar einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge, bei der konkreten Ausgestaltung sind seine Wahlmöglichkeiten aber begrenzt. Denn das Unternehmen entscheidet selbst, wo und wie die Altersvorsorge erfolgt.

Wenn der Arbeitgeber die Betriebsrente nicht selbst organisieren kann oder will, beauftragt er einen externen Versorgungsträger. Dazu gehören Pensionskassen, Unterstützungskassen, Direktversicherungen und Pensionsfonds. Diese Versorgungsträger verwalten den Rentenbereich für Unternehmen in unterschiedlicher Weise. Der Arbeitgeber kann die Altersvorsorge aber auch selbst in die Hand nehmen. Man spricht dann von einer Direktzusage.

Die Direktzusage (auch Pensionszusage oder Versorgungszusage genannt) ist die beliebteste Form der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland. Vor allem große Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern diesen Weg der Alterssicherung an. Bei der Direktzusage vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmte Leistungen, die später an den Mitarbeiter oder dessen Hinterbliebene ausgezahlt werden.

Meistens wird die Direktzusage allein vom Arbeitgeber finanziert. Im Rahmen der Bruttogehaltsumwandlung sind aber auch eigene Beiträge des Mitarbeiters möglich. Die Beiträge bleiben steuerfrei, erst in der Auszahlungsphase greift der Fiskus zu. Eine Riester-Förderung ist bei Direktzusagen nicht möglich.

Der Arbeitgeber muss keine Beiträge an eine Versorgungseinrichtung leisten, sondern hat die Verwaltung der Gelder selbst in der Hand. In der Unternehmensbilanz werden Rückstellungen gebildet, was aber nicht heißt, dass das Geld tatsächlich angelegt wird. Zumindest ist das nicht vorgeschrieben.

Wenn der Arbeitgeber die Rentenzahlungen später nicht aus laufenden Erträgen finanzieren will, muss er aber rechtzeitig Kapital bilden. Das ist beispielsweise mit Wertpapieren oder bestimmten Fonds möglich. Sicherheit gibt der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung auf den jeweiligen Arbeitnehmer.

Der Arbeitnehmer muss sich um seine Betriebsrente keine Sorgen machen. Bei einer Insolvenz des Unternehmens erhält er die vereinbarten Leistungen vom Pensions-Sicherungsverein, in den der Arbeitgeber einzahlen muss. So sind derzeit Monatsrenten bis zu 7.560 Euro abgesichert. (max. das Dreifache der Bezugsgröße)

Tatsächlich lassen sich aber noch weitaus höhere Rentenzahlungen vereinbaren, was Direktzusagen gerade bei Spitzenverdienern beliebt macht. Der Gesetzgeber hat nur eine Grenze vorgesehen: Betriebsrente plus gesetzliche Rente dürfen nicht mehr als 75 Prozent des aktuellen Gehalts ausmachen.

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