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20.05.2011

Fristenfalle bei Steuererklärung für 2010

Steuererklärungen müssen, so lautet das Gesetz, bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt eingegangen sein. Bisher hatten Steuerberater für die Abgabe von Steuererklärungen eine verlängerte Frist und zwar bis zum 30. September des Folgejahres. Im Jahr 2005 haben die Finanzämter diese Frist bis zum 31. Dezember verlängert. Die Folge war, dass der 31. Dezember gleichzeitig der allerletzte Termin ist. Eine Abgabe nach dem 31. Dezember gilt als verspätet und kann zur Schätzung und zur Festsetzung eines (Verspätungs-) Zuschlages führen. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen weist darauf hin, dass das Finanzamt mit der Abgabe der Steuererklärungen für 2010 die Gangart noch einmal verschärft hat.

"Das Finanzministerium NRW hat die Finanzämter angewiesen, alle Fristverlängerungsanträge flächendeckend abzulehnen. Konnte in der Vergangenheit noch problemlos eine Nachfrist bis zum 28. Februar des Folge-Folgejahres erwirkt werden, sind seit 2011 alle Finanzämter dazu übergegangen, ausnahmslos! die beantragten Fristen abzulehnen und auf Einsprüche postwendend einen klagefähigen Bescheid, eine sogenannte Einspruchsentscheidung, zu erteilen. Mit der Folge, dass nach dem 31. Dezember eingereichte Steuererklärungen als verspätet eingegangen gelten und das Finanzamt zur Festsetzung von Verspätungszuschlägen berechtigen", so Bettina M. Rau-Franz.

Die Steuerberaterin rät daher jedem dringend, frühzeitig, d. h. bis zum Spätsommer 2011, einen Termin beim Steuerberater zu machen, damit die Steuererklärung 2010 fristgerecht erstellt werden kann.

Pressemitteilung der Rechtsanwälte und Steuerberater Roland Franz & Partner

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