Freistellungsaufträge und Spekulationsfristen rechtzeitig prüfen

Mit dem Jahreswechsel sollten Privatanleger ihre Freistellungsaufträge prüfen und rechtzeitig anpassen. Ab dem 1. Januar 2007 sinkt der Steuerfreibetrag auf Kapitalerträge wie Zinsen auf 750 Euro für Singles und auf 1.500 Euro für Ehepaare.

Die Freistellungsaufträge werden von den Banken und Sparkassen automatisch mit 56,37 Prozent weiter berücksichtigt. Finanzexperten raten deshalb dringend zu einer Neuaufteilung der Freistellungen. Auch wer mehrere Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken hat, sollte diese unbedingt überprüfen. Eine Abfrage des aktuellen Status der Freistellungsaufträge ist bei vielen Anbietern online möglich.

Zudem kann ein kritischer Blick auf die eigenen Finanzen zum Jahresende bares Geld wert sein. Wer ohnehin schon bald die Verlustbringer aus seinem Wertpapierdepot verkaufen möchte, sollte dies noch vor dem Jahreswechsel tun, empfiehlt die comdirect. So lässt sich die möglicherweise anfallende Spekulationssteuer für 2006 verringern.

Liegen zwischen Kauf und Verkauf des Wertpapiers weniger als zwölf Monate, können Spekulationsverluste mit -gewinnen verrechnet und so die Steuerlast gedrückt werden. Dabei sollten Anleger beachten, dass die Börsen am Freitag, den 29. Dezember, bereits früher als sonst schließen – in Frankfurt endet der Parketthandel um 14 Uhr, über das Handelssystem Xetra kann noch bis 15 Uhr gehandelt werden.

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