Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte: eintragen oder nicht eintragen?

Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte - eintragen oder nicht eintragen?Man kann sich zuviel gezahlte Lohnsteuer über die Steuererklärung zurückholen. Man kann aber von vornherein weniger Lohnsteuer zahlen, indem man sich einen Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen lässt. Viele Arbeitnehmer wissen aber gar nicht, wie das „Eintragen“ funktioniert. Sie auch nicht? Dann ist der nachfolgende Text genau das Richtige für Sie!

Den Freibetrag eintragen!

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(dhe) Monat für Monat werden den Arbeitnehmern automatisch Steuern von ihrem Gehalt abgezogen, meistens mehr als sie eigentlich zahlen müssten.

Bestimmte Aufwendungen wie Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können sie allerdings von der Steuer absetzen. Die entstandenen Aufwendungen können sie nachträglich in ihrer
Einkommensteuererklärung geltend machen und dann auf einen positiven Steuerbescheid hoffen. Eine Rückerstattung vom Finanzamt erhält der Steuerzahler somit erst lange Zeit nach den eigentlichen Ausgaben.

Bis zur Rückerstattung muss jedoch nicht jeder Steuerzahler warten. Ein Arbeitnehmer, der zum Beispiel weiß, dass er im laufenden Jahr 2.000 Euro Werbungskosten hat, sollte sich einen Freibetrag eintragen lassen.

Mit dem Eintrag auf der Lohnsteuerkarte zahlt er während des Kalenderjahres weniger Abgaben wie Lohnsteuer, Kirchensteuer und Zahlungen für den Solidaritätszuschlag. Der eingetragene Freibetrag sorgt dafür, dass ein gewisser Anteil des Bruttogehaltes steuerfrei bleibt. Die Steuerrückerstattung mit der „normalen“ Lohnsteuererklärung fällt dann allerdings entsprechend geringer aus.

Damit der Arbeitnehmer in den Genuss des Eintrags kommt, muss neben der Steuerkarte auch der ausgefüllte „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ beim Finanzamt abgegeben werden.

Ob der Freibetrag eingetragen wird, entscheidet der Finanzbeamte. Längst nicht jeder, der einen Antrag stellt, erhält den Freibetrag auch.

Das bundesweit einheitliche Antragsformular steht auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums oder des Finanzamtes als kostenloses pdf-Download bereit.

Bis zum 30. November kann der Antrag für 2008 gestellt werden. Eine Abgabe im Dezember ist für das laufende Jahr nicht mehr möglich.

Deswegen: Beantragen Sie die Lohnsteuer-Ermäßigung so früh wie möglich. Sie können sofort mit dem Erhalt der neuen Steuerkarte (Ende des Jahres) den Antrag für das darauffolgende Jahr stellen.

Der eingetragene Freibetrag senkt den zu versteuernden Bruttolohn ab dem nächsten Monat nach der Antragsstellung bis zum Jahresende. Der eingetragene Betrag wird gleichmäßig über das restliche Jahr verteilt.

Ein Tipp: Sollte der Bruttolohn im November oder Dezember aufgrund der Zahlung des Weihnachtsgeldes weitaus höher sein als in den übrigen Monaten, lohnt es sich, den Antrag noch im Oktober zu stellen. Der Grund: Der gesamte Freibetrag wird auf die letzten zwei Monate verteilt. Die Abgaben für Lohnsteuer sind entsprechend geringer.

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