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30.11.2006

Freibeträge: So sparen Rentner Steuern

Rentner können Zinsen und andere Kapitaleinkünfte über den Sparer-Freibetrag hinaus steuerfrei einnehmen. Denn die Rente selbst wird nicht voll besteuert. Der dort übrige Freibetrag kann für Kapitaleinkünfte genutzt werden.

Voraussetzung ist, dass das jährliche Einkommen den Betrag von derzeit 7.802 Euro, also den Grundfreibetrag von 7.664 Euro zuzüglich Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro und Sonderausgaben-Pauschbetrag mit 36 Euro, nicht überschreitet. Der Betrag klingt niedrig, doch man muss wissen: Als Einkommen im steuerrechtlichen Sinn gilt nicht die gesamte Rente, sondern nur der niedrigere, so genannte Ertragsanteil.



Die Höhe des Ertragsanteils liegt bei gesetzlichen Renten seit 2005 bei 50 Prozent, für erstmals 2006 ausgezahlte Renten bei 52 Prozent. Für Rentner, die dieses Jahr zum ersten Mal Ruhestandsbezüge erhalten, sind bei einer Rente von 1.000 Euro demnach 520 Euro steuerpflichtig.



Da nur dieser Teil der Rente steuerpflichtig ist, schöpfen viele Rentner den Freibetrag bei der Einkommensteuer nicht aus. Er kann deshalb für Kapitaleinkünfte genutzt werden, die über dem Sparer-Freibetrag liegen. In diesen Fällen rät der Bundesverband deutscher Banken

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