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26.11.2009

Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2009: Letzte Frist für Steuersparer

Die Lohnsteuerkarten 2010 sind mittlerweile bei den Arbeitnehmern eingetroffen und der ein oder andere hat seine Lohnsteuerkarte 2010 auch schon beim Chef oder in der Buchhaltung abgegeben. Für diejenigen, die im kommenden Jahr Steuern sparen wollen, ist es laut ARAG Experten jetzt höchste Zeit, sich die Freibeträge beim Finanzamt eintragen zu lassen. Denn die Frist endet am 30. November!

+ Lohnsteuerkarte 2010 + Die seit langem bekannten Papierlohnsteuerkarten sind letztmalig in dieser Form ausgegeben worden und lagen in aller Regel schon in den Briefkästen der Arbeitnehmer. Auf den Lohnsteuerkarten 2010 sind von der Gemeinde alle zum Stichtag 20. September 2009 erfassten Kinder, die am 1. Januar 2010 das 18. Lebensjahr noch nicht vollenden sowie die gesetzlichen Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene berücksichtigt.

+ Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte + Steuerpflichtige, denen im Laufe des Jahres hohe Belastungen durch Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen entstehen, sollten sich einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, so die ARAG Experten. Denn durch den Freibetrag erhöht sich der monatliche Nettolohn. Durch die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte werden bereits bei der monatlichen Gehaltsabrechnung, also im Voraus, weniger Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag abgezogen. Weitere Freibeträge müssen beim zuständigen Finanzamt gesondert beantragt werden (Antrag auf Lohnsteuerermäßigung). Um einen Freibetrag einzutragen ist Voraussetzung, dass die Summe der Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen insgesamt die Grenze von 600 Euro übersteigt. Von den Werbungskosten wird dabei lediglich der Teil berücksichtigt, der den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro übersteigt. Steuerpflichtige, die sich allein aufgrund von Werbungskosten einen Freibetrag eintragen lassen möchten, benötigen daher Aufwendungen von über 1.520 Euro.

+ Weihnachtsgeld - Freibetrag für 2009 nachtragen + Diejenigen, die es bislang versäumt haben, einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte 2009 eintragen zu lassen, können dies noch bis zum 30. November 2009 nachholen, wenn sie sich die Lohnsteuerkarte kurzfristig von Ihrem Arbeitgeber für diesen Zweck aushändigen lassen. Dies ist laut ARAG Experten sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer ein üppigeres Weihnachtsgeld erwartet, denn mit einem Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte besteht die realistische Möglichkeit, dass ein Großteil des ausgezahlten Weihnachtsgeldes steuerfrei bleibt.

(Pressemitteilung ARAG)

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