Fortbildungskosten sind alle Kosten zur Erlangung neuer oder zur Vertiefung bekannter Kenntnisse. Die Aufwendungen für diese Kosten sind in vollem Umfang als Werbungskosten absetzbar.
Achtung! Kosten für eine Erstausbildung oder ein Erststudium sind nur als Sonderausgaben abziehbar. Aktivieren Sie dazu im Kapitel Sonderausgaben den Punkt "Steuerberatungskosten, Berufsausbildung, Kirchensteuer".
Bei der Hochzeit schon an die Trennung zu denken ist ziemlich unromantisch. Trotzdem kann der Ehevertrag eine wichtige Absicherung für den Fall der Fälle sein. Denn er regelt individuelle V ... weiter
Smartphones sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Zu allgegenwärtig nutzen viele Leute die Geräte nicht mehr nur zum Telefonieren und SMS-schreiben. Schnelle Datenverbindungen un ... weiter