Förderung von Wohneigentum

Riester-Sparer können für ihr Eigenheim Geld aus dem Altersvorsorgevertrag entnehmen, ohne die Förderung zu verlieren. Mindestens 10.000 und höchstens 50.000 Euro dürfen entliehen werden, vorausgesetzt, der Betrag wird für Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum im Inland verwendet.

Immobilienkauf auf Kosten der Rente?

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Riester-Sparer können für ihr Eigenheim Geld aus dem Altersvorsorgevertrag entnehmen, ohne die Förderung zu verlieren. Mindestens 10.000 und höchstens 50.000 Euro dürfen entliehen werden, vorausgesetzt, der Betrag wird für Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum im Inland verwendet. Diese Beleihung des eigenen Vertrages spart Zinsen für Baugeld. Wer im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge „riestert“, hat diese Möglichkeit nicht.

Bis zum 65. Lebensjahr hat man Zeit, die Summe wieder aufs Ansparkonto einzuzahlen. Die Frist beginnt im übernächsten Jahr nach der Entnahme. Die Rückzahlung sollte in monatlichen gleichbleibenden Raten erfolgen. Zinsen fallen nicht an, eine erneute Förderung gibt es aber auch nicht. Es steht dem Anleger frei, während der Rückzahlungsphase einen weiteren Riester-Vertrag abzuschließen und diesen zu besparen. Hier fließen dann wieder Fördergelder.

Wenn der Sparer sein Eigenheim wieder verkauft oder anderweitig aufgibt, muss er den offenen Restbetrag innerhalb einer bestimmten Frist zurückzahlen oder das Geld in ein selbstgenutztes Ersatzobjekt investieren.

Geschieht dies nicht, spricht man von schädlicher Verwendung. Diese liegt auch vor, wenn der Geförderte bei seiner Rückzahlung mit mehr als einem Jahresbetrag in Rückstand gerät. In diesen Fällen ist die auf den ausstehenden Betrag entfallende Förderung zurückzuzahlen. Wenn der Geförderte vom Sonderausgabenabzug profitierte, wird der Restbetrag ab dem Zeitpunkt der Entnahme zusätzlich mit fünf Prozent verzinst.

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