Fluggesellschaft übernimmt Kosten für Transfer bei geändertem Zielflughafen

Flugreisen im Oktober haben meistens einen ganz bestimmten Grund: Dem Herbstwetter entfliehen! Manchmal sind Herbststürme aber gerade der Grund, warum ein Flugzeug am Boden bleiben muss. Wird ein Flug annuliert, hat der Kunde laut ARAG Experten grundsätzlich drei Möglichkeiten. Er kann ganz einfach die Erstattung des Flugpreises verlangen. Hat der Urlauber allerdings eine Pauschalreise gebucht, bekommt er i.d.R. nur den Flugpreis, nicht jedoch die Unterbringungs- und Verpflegungskosten ersetzt. In diesem Fall kommt die zweite Möglichkeit in Betracht. Der Reisewillige kann die Umbuchung auf einen anderen Flug verlangen, um so doch noch den Urlaub antreten zu können. Wird dabei ein anderer Abflug- oder Ankunftsflughafen angesteuert, übernimmt die Fluggesellschaft die Kosten des Transfers dorthin. Die dritte Möglichkeit gilt für Flüge innerhalb Deutschlands und ergibt sich aus einer Vereinbarung des Dachverbandes der Fluggesellschaften IATA. Demnach gelten die Flugtickets auch auf allen innerdeutschen Bahnstrecken. (Pressemitteilung der ARAG)

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.