Startseite > Kfz-Versicherung > News > Flip-Flops und andere Moden: Sommerschuhe und Autofahren
Startseite > Haftpflichtversicherung > News > Flip-Flops und andere Moden: Sommerschuhe und Autofahren
08.06.2008

Flip-Flops und andere Moden: Sommerschuhe und Autofahren

Es ist wieder soweit: Die Temperaturen steigen, die Kleidung wird entsprechend luftiger - auch das Schuhwerk. Die warme Jahreszeit hat ihre eigenen Themen. "Zahlt die Autoversicherung, wenn der Fahrer oder die Fahrerin Flip-Flops trug?" - heißt die Frage, die alljährlich von Juni bis August dutzendweise von den Versicherern auf Anfrage geklärt werden muss.

Seit die aufgepeppten Badelatschen wieder in Mode sind, hält sich das Gerücht: Passiert ein Unfall mit Flip-Flops an den Füßen des Fahrers, verweigere die Kfz-Versicherung die Leistung. Das ist falsch! Die Leistung der Kfz-Versicherung ist nicht abhängig vom Schuhwerk. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlt den Schaden des Unfallopfers natürlich immer - egal ob der Verursacher Flip-Flops, High Heels oder Knobelbecher trug.

Auch die Vollkaskoversicherung für den Schaden am eigenen Fahrzeug wird ihre Leistung wohl kaum vom Schuhwerk abhängig machen. Sie kann unter Umständen dann die Leistung zumindest teilweise verweigern, wenn grobe Fahrlässigkeit Ursache des Schadens war.

Grob fahrlässig ist, wenn ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und selbst das nicht beachtet wird, was jedem mit gesundem Menschenverstand klar sein müsste. Auch, wenn im Einzelfall die Abgrenzung gegen einfache Fahrlässigkeit sehr schwierig sein kann: Allein das Tragen bestimmter Schuhe beim Autofahren bedeutet wohl kaum ein so schwerwiegendes außer Acht lassen der üblichen Sorgfalt.

Die Pflichten der Autofahrer regelt beispielsweise ยง 23 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO): "Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich (...), dass das Fahrzeug (...) sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet."

Um die Frage, ob zur vorschriftsmäßigen Besetzung bestimmtes Schuhwerk gehört, wurde im Rahmen von Bußgeldverfahren bereits gestritten. Nicht verhandelt wurde, ob der Verzicht auf feste Schuhe eine grobe Fahrlässigkeit darstellt, die eine Leistungsverweigerung des Kfz-Versicherers rechtfertigt. Berufskraftfahrer sind allerdings gemäß der für sie geltenden Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften verpflichtet, beim Fahren festes, den Fuß umschließendes Schuhwerk zu tragen.

Doch auch private Autofahrer sollten im eigenen Interesse möglichst rutschsichere, feste Schuhe tragen, die auch bei harten Bremsmanövern sicheren Halt bieten. Unfälle und Verletzungen können so oftmals vermieden werden. Ein Pressefoto zum Thema "Flip-Flops" steht im Internet unter www.gdv.de bereit.

Pressemitteilung des GDV

Empfehlung - Tagesgeld

# Anbieter Produkt Zinssatz
1 MoneYou Tagesgeld 2,75%
2 Barclays Bank LeitzinsPlus 2,75%
3 VTB Direktbank Tagesgeld 2,70%

Tagesgeld vergleichen!

Versicherungen kündigen - wann und wie?

Ob Auto-, Hausrat-, Haftpflicht- oder Krankenversicherung. Es gibt viele Gründe, sich von einer Versicherung zu trennen: Der Beitrag wird erhöht, die Leistung ist schlecht, die Versicherung b ... weiter

Kfz-Versicherung: Wechseltermin nicht verschlafen

Kfz-Versicherung: Wechseltermin nicht verschlafen Es gibt wenige Möglichkeiten, mit kleinem Aufwand viel Geld zu sparen. Eine davon bietet sich jährlich den Autobesitzern. Lediglich die Kündigung des alten und die Auswahl eines gü ... weiter

Produkttests

Im Test: Die Kfz-Versicherung der AllSecur mit Marten
Es ist Herbst in Deutschland und auf den Straßen treibt ein finsterer Gesell sein Unwesen. Die Opfer: Ahnungslose Autos. Denn ganz egal, ob Hagelschaden, Blechschaden oder Diebstahl: Marder Marten hat seine Finger im Spiel. Sein Gegner ist die Kfz-Versicherungsmarke AllSecur. Ob diese auch im richtigen Leben die Oberhand behält, verraten wir Ihnen in unserem Produkttest der Kfz-Versicherung. mehr...

Im Test: Der Direktkredit der SWK Bank
Bei der SWK Bank kann man einen Ratenkredit direkt online bestellen. Innerhalb von 30 Sekunden soll man dabei eine Antwort erhalten, ob man zwischen 1.000 und 50.000 Euro als Kreditsumme erhalten kann. Das Geld würde dann innerhalb von zwei Arbeitstagen auf dem Konto des Antragsstellers sein. Ob sich das Angebot lohnt, erfahren Sie in unserem Produkttest des Direktkredits der SWK Bank. mehr...

Im Test: Das Festgeld der GarantiBank
Bringen vierblättrige Kleeblätter auch Bankkunden Glück? Die Garantibank versucht es auf jeden Fall und setzt den vermeintlichen Glücksbringer nicht nur in ihr eigenes Logo. Auch im Namen der Festgeldanlage findet sich das Kleeblatt wieder. Ob Sie sich bei dieser Geldanlage nur auf ihr Glück verlassen sollten, erfahren Sie in unserem Test des Kleeblatt-Festgeld-Kontos. mehr...

Im Test: Das Top-Zinskonto der Norisbank
Die Norisbank ist eine Tochter der Deutschen Bank und bezeichnet sich selbst als "ersten Qualitätsdiscounter im deutschen Bankenmarkt." Jetzt hat die Norisbank ihren Tagesgeld-Aktionszins noch einmal erhöht. Wir haben uns das Top-Zinskonto der Norisbank genauer angesehen. Ist der Name Programm? Die Antwort auf diese Frage lesen Sie hier in unserem Produkttest. mehr...

Im Test: Das Tagesgeldkonto der Targobank
Die Bäume blühen, die Zinsen steigen. Ist das der Frühling oder das Ende der Sparerkrise? Vielleicht beides. Einige Tagesgeldanbieter schrauben ihre Zinsen sachte nach oben. Zum Beispiel die Targobank. Wir haben uns das Tagesgeldangebot der Targobank einmal genauer angesehen. Unsere Erkenntnisse lesen Sie hier. mehr...

Finanz-Newsletter

Melden Sie sich für den Gratis-Newsletter von forium an!

Ich habe die AGB und Datenschutzerklärung gelesen und bin damit einverstanden.

Ihr Abonnement können Sie entweder auf der Abmeldeseite oder in jedem Newsletter mit einem Klick beenden.