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26.09.2008

Finanzkrise: Verbraucherzentrale für mehr Transparenz und bessere Kontrollen

Mehr Transparenz, bessere Kontrollen und eine effektive Vertretung von Verbraucherinteressen in der Finanzaufsicht. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), um mehr Stabilität auf den Finanzmärkten zu schaffen.

"Wir begrüßen die entsprechenden Vorschläge von Bundesfinanzminister Steinbrück", erklärt Vorstand Gerd Billen. Darüber hinaus fordert der Verband, den Verbraucherschutz im Finanzmarktbereich zu verankern und die Verjährungsfrist im Falle falscher Anlagenberatung zu verlängern.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht in der aktuellen Krise auf den Finanzmärkten keinen Grund für Verbraucher, in Panik zu geraten. "Die heftigen Turbulenzen in den USA treffen uns nicht, weil unser Markt anders aufgebaut ist", so Billen.

"Wir sind mit unserer Dreiteilung aus Privatbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken gut aufgestellt. Auch die Kreditvergabe ist in Deutschland besser abgesichert als in den USA." Allerdings zeige die aktuelle Entwicklung, dass Verbraucherinteressen im Finanzmarkt stärker geschützt werden müssen.

Öffentliche Warnungen vor faulen Krediten nötig

Hierfür fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband, den Verbraucherschutz zum Aufsichtsziel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu erklären. Bisher gilt dies in eingeschränkter Form nur im Versicherungsbereich.

"Die Aufsicht muss auch öffentliche Warnungen aussprechen können, wenn Banken massenhaft faule Kredite gestalten und verteilen. Dazu muss sie den Auftrag und die Mittel erhalten, systematisch prüfen zu können, welche Gefahren schon beim Vertragsabschluss gegenüber Verbrauchern eingegangen werden", erklärt Billen.

Hintergrund der aktuellen Krise sind unverantwortlich gestaltete Kreditverträge in den USA, bei denen absehbar war, dass sie die Verbraucher an einem bestimmten Punkt finanziell überfordern werden. Die damit verbundenen Risiken hatten die Banken in einem weitgehend intransparenten Markt an Dritte weitergegeben.

"Das Gefahrenpotential solcher Produkte muss erkennbar sein. Deshalb brauchen wir eine erweiterte Meldepflicht zu eingegangenen Risiken und Verpflichtungen", fordert Billen.

In diesem Zusammenhang unterstützt der Verbraucherzentrale Bundesverband eine aktuelle Forderung von Finanzminister Peer Steinbrück. Dieser will die Finanzinstitute dazu verpflichten, bis zu 20 Prozent der eingegangenen Kreditrisiken in den eigenen Bilanzen zu behalten.

"Nur wer die Verantwortung trägt, verhält sich auch verantwortlich. Das ist wesentlich, um das Vertrauen in den Markt wieder herzustellen" so Billen.

Falsche Anlagenberatung darf erst nach zehn Jahren verjähren

Verbraucher benötigen beispielsweise faire Möglichkeiten, bei einer falschen Anlagenberatung Schadensersatzansprüche effektiv durchsetzen zu können. Hierfür ist es unerlässlich, die vom Bundesjustizministerium vorgesehene Verlängerung von Verjährungsfristen umzusetzen.

Derzeit verjähren Ersatzansprüche innerhalb von drei Jahren ab Kauf einer Anlage. Künftig sollen Verbraucher maximal zehn Jahren Zeit haben, einen Anspruch geltend zu machen. "Anlageberater müssen wissen, dass sie lange Zeit für ihre Empfehlungen haften.

Dies würde die Banken stärker in die Verantwortung für eine sorgfältige Anlageempfehlung nehmen.", so Billen.

Pressemitteilung der vzbv

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