Finanzhilfen fürs Studium: BAföG, Studienkredit und Co

Wichtige BAföG-Änderungen im Überblick

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Höherer Regelbedarf
Zum Wintersemester 2008/9 steigen die BAföG-Bedarfsätze um zehn Prozent. Der Regelbedarf richtet sich prinzipiell nach den Wohnverhältnissen. Für Studierende, die bei ihren Eltern wohnen, klettert der Satz von 377 Euro auf 414 Euro, für alle, die in der eigenen Wohnung leben, steigt er von 466 Euro auf 515 Euro pro Monat.

Höhere Maximalförderung
Verschiedene Zuschläge können die staatliche Förderung aufstocken und auch diese werden von der Bundesregierung erhöht. So steigt der Zuschlag für die Pflegeversicherung auf neun Euro, für die gesetzliche Krankenversicherung auf 50 Euro. Der Mietzuschlag klettert um acht Euro auf 72 Euro. Im Höchstfall liegt die monatliche BAföG-Förderung inklusive aller Zuschläge bei 643 Euro.

Freibeträge und 400-Euro-Job
Durch die Neuerung des Bundesausbildungsgesetzes steigen auch die Einkommensfreibeträge für Eltern um acht Prozent. In Zukunft dürfen BAföG-Empfänger etwa zehn Prozent mehr verdienen, ohne dass es zu einer Kürzung des BAföG-Satzes kommt: 400-Euro-Jobs haben daher keinen Einfluss mehr auf die Höhe der staatlichen Förderung.

Kinderbetreuungszuschlag
Zum 1. Oktober 2008 erhalten BAföG-Geförderte mit Kindern erstmals den Kinderbetreuungszuschlag. Für das erste Kind gibt es einen monatlichen Zuschuss von 113 Euro, für jedes weitere Kind 85 Euro. Ein Vorteil des Kinderbetreuungszuschlags: Er ist ein Vollzuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Tipp: Wer schon vor 2008 BAföG bekommen hat, kann den Zuschuss rückwirkend ab Dezember 2007 beantragen.

Auf der folgenden Seite zeigen wir alternative Wege zur Finanzierung des Studiums und der Ausbildung.

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