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15.10.2007

Finanzen im Griff als junge Familie

Steuerliche Vorteile nach der Geburt

Im Sinne der Steuergerechtigkeit stehen allen Familien Freibeträge zu, mit denen ihr zu versteuerndes Einkommen gesenkt werden kann. Weiterhin haben Eltern die Möglichkeit, einen Teil der anfallenden Betreuungskosten von der Steuer abzusetzen. Hierdurch soll das Existenzminimum des Kindes gesichert werden.

So erhalten Eltern für jedes Kind einen Kinderfreibetrag und den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA-Freibetrag). Beide werden vom Finanzamt mit dem Kindergeld gegen gerechnet. Der Kinderfreibetrag liegt für Verheiratete bei 3.648 Euro pro Kind, der BEA-Freibetrag bei 2.160 Euro für Ehepaare. Alleinerziehenden oder nicht verheirateten Partnern steht jeweils die Hälfte zu.

Für Ehepaare ergibt sich somit ein jährlicher Freibetrag je Kind von insgesamt 5.808 Euro, bei getrennt Lebenden und Alleinerziehenden sind es 2.904 Euro. Anspruch auf diese steuerlichen Freibeträge haben Eltern, solange sie Kindergeld beziehen.

Das Finanzamt prüft anhand der so genannten Günstigerprüfung, ob es für Eltern von Vorteil ist, Kindergeld zu erhalten oder ob es sich mehr lohnt, wenn die Freibeträge geltend gemacht werden.

Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten

Junge Väter oder Mütter, die mehr im Portemonnaie haben wollen, ohne ihren Arbeitgeber mit höheren Lohnnebenkosten abzuschrecken, sollten ihn auf die Möglichkeit hinweisen, sie bei den Kinderbetreuungskosten zu unterstützen.

Wenn man sich von seinem Chef einen Zuschuss zu den Kindergarten- oder Tagesmutterkosten zahlen lässt, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialabgabenfrei. Selbst wenn der Chef die kompletten Kinderbetreuungskosten übernimmt, ist das abgabenfrei, solange das Kind noch nicht schulpflichtig ist.

Dieser Zuschuss muss allerdings zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden, kann auch eine interessante Alternative zu einer ausstehenden Gehaltserhöhung sein und sicher auch ein gutes Argument für den Chef. Hierbei ist es egal, welcher Elternteil die Betreuungskosten an den Kindergarten überweist. Geht das Geld vom Konto des Vaters ab, kann dennoch die Mutter den steuerfreien Zuschuss von ihrem Arbeitgeber erhalten.

Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen

Weiterhin gib es die Möglichkeit für berufstätige Eltern und Alleinerziehende, Betreuungskosten bis zum 14. Lebensjahr des Kindes steuerlich geltend zu machen. Wenn die Betreuung nötig ist, um die Berufstätigkeit zu ermöglichen, können die Kosten zu zwei Dritteln von der Steuer abgesetzt werden. So können bis zu 4.000 Euro pro Kind und Jahr wie Werbungskosten oder bei Selbstständigen wie Betriebsausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Die Betreuungskosten werden in der Anlage K angegeben und dann vom Finanzamt wie Werbungskosten berücksichtigt. Wichtig ist allerdings, dass man die Ausgaben über eine entsprechende Rechnung und über einen Kontoauszug belegen kann; das Geld darf nur überwiesen werden.

Ihre Steuererklärung inklusive der Anlage K können Sie auch ganz bequem online über

Lohnsteuer kompakt ausfüllen. Ein Tipp: Bis Ende 2007 können Sie über diese Software die Steuererklärung für 2006 kostenlos erledigen.

Auch wenn für manche Paare die Kosten darüber entscheiden, dass sie kinderlos bleiben, ist so ein kleiner Fratz für die meisten Eltern eine große persönliche Bereicherung.

Und angesichts der möglichen Unterstützung für Familien ist auch die finanzielle Belastung nicht so groß, wie viele befürchten.

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