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15.10.2007

Finanzen im Griff als junge Familie

Hilfe bei Mehrbedarf und Notlage

Kinderwagen, Wickeltisch und Babykleidung sind nicht billig, schließlich will man auch das Beste für sein Kind. Da kann es in angespannten finanziellen Verhältnissen schon einmal richtig eng werden. Familien in finanziellen Notlagen können deswegen zusätzliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

Frauen, die Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen, haben ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17 Prozent, den sie zusätzlich zum Regelsatz erhalten. Weiterhin haben sie Anspruch auf einmalige Leistungen, um z.B. die Erstausstattung für das Baby zu kaufen. Diese Beihilfen müssen jedoch beantragt werden, bevor man z.B. einen Kinderwagen kauft, denn sonst wird der Bedarf nicht mehr anerkannt.

Eltern mit niedrigem Einkommen haben den Anspruch auf einen Kinderzuschlag bis zu 140 Euro pro Monat für jedes kindergeldberechtigte Kind. Die Zahlung dieses Zuschlags ist nach dem Bundeskindergeldgesetz bisher auf 36 Monate begrenz, die Befristung wird aber laut einer aktuellen Entscheidung des Kabinetts (Oktober 2007) zunächst aufgehoben. Mit dem Kinderzuschlag sollen Familien mit geringem Einkommen vor dem Abrutschen in das ALG II bewahrt werden. Dieser Zuschlag ist bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit zu beantragen.

Kostenlose Information und Beratung zu vielen weiteren rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen, beispielsweise zur Jobsituation oder zur möglichen Kinderbezreuung, kann man sich in einer Schwangerschaftsberatungsstelle holen.

Auch Hilfe bei Konflikten und finanziellen Notlagen können werdende Mütter und Väter dort erhalten. Verschiedene Verbände bieten eine Schwangerenberatung an, z.B. das Deutsche Rote Kreuz, die Arbeiterwohlfahrt oder Pro Familia. Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie zum Beispiel über die Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.schwanger-info.de.

Unter anderem kann man über die Schwangerenberatung auch Hilfe der "Bundesstiftung Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" beantragen. Diese Stiftung leistet finanzielle Unterstützung, wenn sich die werdenden Eltern in einer schwierigen finanziellen Lage befinden oder wenn andere soziale Leistungen nicht rechzeitig bewilligt werden.

Die Stiftung gibt beispielsweise Mittel für die Erstausstattung, zur Weiterführung des Haushalts, für Kinderbetreuung und auch für die Wohnungseinrichtung. Die Bundesstiftung weist hierzu auch den Länderstiftungen Mittel zu, die über die Schwangerenberatung beantragt werden können. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung.

Auf der nächsten Seite lesen Sie, welche staatlichen Zuschüsse Ihnen als Eltern zustehen.

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