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15.10.2007

Finanzen im Griff als junge Familie

Mutter mit KindBei jungen Familien sind die finanziellen Möglichkeiten oft knapp bemessen. Um an Zuschüsse und Vergünstigungen zu kommen, müssen sie meist selbst die Initiative ergreifen. Welche Förderungen und steuerlichen Entlastungen gibt es? Und wie bekommt man sie?

 

Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse

(awe) Für werdende Eltern ändert sich schon vor der Geburt des Kindes viel. Sie müssen bereits im Vorfeld viele Anschaffungen machen. Strampler, Wickeltisch und Windeln - das kostet oft mehr als erwartet. Und der Job geht den meisten Schwangeren auch irgendwann nicht mehr so leicht von der Hand.

Deswegen haben berufstätige Frauen, die ein Kind erwarten, ab einem bestimmten Zeitpunkt der Schwangerschaft ein Recht auf besonderen Schutz: In der Mutterschutzfrist sechs Wochen vor der Geburt bis acht Wochen nach der Geburt sind die (werdenden) Mütter von der Arbeit freigestellt. In dieser Zeit beziehen sie allerdings auch kein Gehalt. Stattdessen bekommen sie in der Schutzfrist ein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und dazu meist einen Zuschuss vom Arbeitgeber.

Mutterschaftsgeld kann frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beantragt werden. Nur freiwillig oder pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Kassen bekommen diese Leistung. Das gilt nicht für Hausfrauen oder Selbstständige, die keiner gesetzlichen Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld angehören.

Für Beamtinnen gelten besondere beamtenrechtliche Regelungen und nicht das Mutterschutzgesetz. Selbstständige Frauen, die privat versichert sind, bekommen ebenfalls kein Mutterschaftsgeld. Sie sollten sich nach den Leistungen ihrer privaten Krankenversicherung bei Mutterschaft erkundigen.

Berechnet wird das Mutterschaftsgeld aus dem durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei Monate. Bei wöchentlicher Abrechnung werden die letzten 13 Wochen hinzugezogen. Der Monat wird immer mit 30 Tagen angesetzt.

Das Mutterschaftsgeld beträgt höchstens 13 Euro pro Tag, je nach Länge des Monats sind das maximal 364 bis 403 Euro monatliche Unterstützung von der Krankenkasse. Wenn der Nettolohn darüber liegt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, bis zum entsprechenden Betrag aufzustocken.

Ein Rechenbeispiel dazu mit einem monatlichen Nettogehalt von 1.000 Euro:

1.000 Euro mal drei Monate = 3.000 Euro. Das wird auf drei Monate mit je 30 Tagen umgerechnet: 3.000 Euro geteilt durch 90 Tage ergeben den durchschnittlichen Nettolohn pro Tag, in diesem Beispiel sind das 33,33 Euro. Davon übernimmt die Krankenkasse 13 Euro, der Arbeitgeber muss der werdenden Mutter 20,33 Euro pro Tag dazuzahlen.

Auch geringfügig Beschäftigte bekommen Mutterschaftsgeld bis zu 13 Euro am Tag, wenn sie selbst Mitglied in einer Krankenversicherung sind.

Ist die Mutter familien- oder privat versichert oder arbeitet sie in einer geringfügigen Beschäftigung, bekommt sie maximal 210 Euro als einmaliges Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt.

Sowohl das Mutterschaftsgeld als auch der Arbeitgeberzuschuss sind steuer- und sozialabgabenfrei, werden aber in den Progressionsvorbehalt eingezogen. Das heißt, sie wirken sich auf den Steuersatz aus, mit dem das steuerpflichtige Einkommen versteuert wird.

Arbeitslose Frauen bekommen ein Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes, das sind momentan 70 Prozent des Bruttogehalts.

Im nächsten Kapitel erfahren Sie mehr über besondere Unterstützung für werdende Eltern in finanziellen Notlagen.

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