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22.10.2007

Finanzberatung mit mehr Sicherheit

Gesetz mit vielen Lücken

Anlageberater müssen alle Gebühren und Provisionen angeben. Auch müssen Wertpapierhäuser und Berater den Kunden über mögliche Interessenskonflikte informieren. Die können zum Beispiel dann entstehen, wenn ein Berater für die Vermittlung eines Bankprodukts eine hohe Provision erhält. Schadensersatzansprüche für fehlerhafte Anlageberatungen deckt in Zukunft die Betriebshaftpflicht der Berater ab. Jedoch muss ein Kunde seinem Berater Fehler und fahrlässiges Verhalten erst einmal nachweisen.



Viele Ausnahmen von der Regel



Die vielen Ausnahmen des Gesetzes sind jedoch umstritten. Zum Beispiel bei Investmentfonds, die durch freie Fondsvermittler vertrieben werden. Diese Vermittler müssten, so die Auffassung der Gesetzgeber, bereits bei ihrer Zulassung ein staatliches Prüfverfahren durchlaufen. Weitere Ausnahme: Geschlossene Fonds. Sie gelten nämlich nicht als Wertpapiere und fallen daher auch nicht unter die neuen Bestimmungen. Die Verjährungsfrist für Fehler bei der Beratung bleibt weiterhin bei nur drei Jahren, was gerade für längerfristige Investitionen eine recht kurze Zeitspanne ist, in der viele Fehler noch gar nicht erkennbar sind. Für den gängigen Kleinanleger ist das alles schwer zu durchschauen.



Trend zur bezahlten Beratung



Die neuen Bestimmungen könnten den Trend zur Honorarberatung verstärken. Dabei zahlt der Kunde zwar für die Beratungsleistung, jedoch ist die Beratung selbst dafür ganz objektiv. Der Berater darf keinerlei Zuwendungen von Unternehmen annehmen. Die Beratergebühren sind nicht eben billig und betragen ab 100 Euro pro Stunde. Sie können aber durch die bessere Rendite langfristig kompensiert werden. Bislang sind Anleger in Deutschland aber noch recht zurückhaltend mit der bezahlten Beratung. Laut der oben genannten Studie nutzen nur knapp vier Prozent der Befragten die honorierte Beratung.



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