Festgeldzinsen aus Spareinlagen sollten bis spätestens Ende Februar abgehoben werden. Darauf weist der Bundesverband deutscher (BDB) in Berlin hin. Der Stichtag 28. Februar gilt grundsätzlich für alle Zinsen aus Sparguthaben mit vereinbarter Kündigungsfrist.
Nach Überschreiten dieses Termins werden die Zinsen selber Teil des festgelegten Geldes. Die Folge: Eine Abhebung nach Fristablauf behandeln die
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Festgeld | 2,95% |
| 2 | VTB Direktbank | Festgeld / jährliche Zinszahlung | 2,80% |
| 3 | AutoBank | Festgeld | 2,77% |
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