Ferienjobber aufgepasst: zum Ende des Arbeitsverhältnisses die Lohnsteuerkarte aushändigen lassen, und nach Ablauf des Kalenderjahres die einbehaltene Lohn-, die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag wieder vom Finanzamt zurückbekommen - und zwar per Einkommenssteuererklärung. Dazu müssen Sie einfach den Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer stellen - das Formular gibt es bei allen Finanzämtern.
Zugrunde liegt folgendes: bei Lohnsteuerabrechnungen durch den Arbeitgeber wird automatisch unterstellt, dass während des ganzen Jahres Arbeitslohn bezogen wird. Da die Ferienjobs aber oft nur wenige Wochen im Jahr andauern, sind die Freibeträge der Einkommensbesteuerung zumeist wesentlich höher. So darf man 2004 bis zu 10.763,99 Euro verdienen - Steuerklasse 1, single. Alles darunterliegende wurde zwar bereits besteuert, jedoch werden diese Steuern wieder erstattet.
Allerdings werden Kindergeld, Haushaltsfreibetrag und andere Vergünstigungen gestrichen oder eingeschränkt, wenn die Einkünfte des Kindes 7.680 Euro im Jahr überschreiten.
Nebenbei: Einkünfte aus nebenberufliche Tätigkeiten sind bis zu einer Höhe von 1848 Euro im Jahr steuerfrei. Darunter werden beispielsweise Anstellungen als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer und andere Tätigkeiten verstanden, die ebenso gut als Ehrenamt ausgeübt werden könnten.
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