Es ist wieder soweit: Zur Frühlingszeit werden die Fahrräder und Drahtesel aus den Kellern und Garagen geholt, um sie auf ihren Einsatz vorzubereiten. Gerade in den Frühjahrs- und Sommermonaten ist Radfahren ein sehr beliebtes und darüber hinaus auch gesundes Vergnügen.
Am Ziel angekommen müssen die Radler ihr Gefährt allerdings in der Regel im Freien abstellen - oft eine Einladung für Langfinger. Fahrräder sind ein beliebtes Diebesgut. So zählt allein die polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes im Jahr 2002 bundesweit mehr als 416.000 Fälle mit einer Schadenssumme von 145 Mio. Euro. Die Motive für Diebstähle sind vielfältig. Neben Gelegenheitsdiebstählen, bei denen die Räder aus einem plötzlichen Mobilitätsbedürfnis heraus gestohlen werden, geht die Skala von normalen Diebstählen bis hin zur Beschaffungs- und organisierten Kriminalität.
Die Versicherungskammer Bayern rät deshalb allen Radlern, eine Fahrraddiebstahl-Versicherung abzuschließen, da eine Hausrat-Versicherung allein oftmals nicht ausreiche. Sie leistet nur bei Einbruch-Diebstahl aus der Wohnung und zugehörenden Räumen wie Garage oder Kellerabteil. Ein Schutz außerhalb der Räume besteht nicht, diesen gewährt aber die Fahrraddiebstahl-Versicherung, die zusätzlich zur Hausrat-Versicherung abgeschlossen werden kann. Sie tritt beispielsweise auch dann ein, wenn ein Rad im Freien gestohlen wird - und zwar weltweit. Lassen Langfinger ein Vorderrad oder Schnellspanner-Sattel mitgehen, ist dies als Teildiebstahl ebenfalls versichert.
Von der Versicherung entschädigt wird jedoch nur derjenige, der sein gestohlenes Rad auch ordnungsgemäß abgesperrt hat. Darüber hinaus muss der Diebstahl tagsüber zwischen 6 und 22 Uhr im Freien oder während einer Fahrtunterbrechung passiert sein. Die Höhe der finanziellen Entschädigung ist in der Regel auf ein Prozent der Versicherungssumme, die für den gesamten Hausrat abgeschlossen wurde, begrenzt. Bei besonders teueren Rädern empfiehlt sich, eine höhere Entschädigungsgrenze zu vereinbaren.
Nach einem Diebstahl muss der Verlust des Rades in jedem Fall bei der Polizei angezeigt und eine Kopie der Anzeige zusammen mit der Schadenmeldung bei der Versicherung eingereicht werden. Damit ein Rad eindeutig wieder erkannt und der Fahrraddiebstahl aufgeklärt werden kann, sind individuelle Codierungen zu empfehlen. Um den Langfingern die Arbeit zu erschweren, sollte der Radler ein hochwertiges Schloss verwenden - diese sind im Handel in verschiedenen Sicherheitsstufen erhältlich.
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