Fahrradhelme können lebenslange Pflegebedürftigkeit nach Unfall verhindern

Köln, 01. Juli 2014 | Generali Deutschland Holding AG

Fahrradhelme können lebenslange Pflegebedürftigkeit nach Unfall verhindern BGH-Urteil: Fahrradfahrer ohne Helm tragen kein Mitverschulden Unfallstatistik spricht jedoch eine klare Sprache: Besser mit als ohne Fahrradhelm

Köln – Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Schadenersatzanspruch für Fahrradfahrer ohne Helm hat eine neue Diskussion zum Unfallrisiko von Fahrradfahrern ausgelöst. Laut Statistischem Bundesamt lag die Zahl der im Straßenverkehr verletzten Fahrradfahrer im Jahr 2013 bei rund 71.000 Personen. Tödlich verunglückten 354 Radfahrer bei einem Unfall auf deutschen Straßen, etwa die Hälfte davon mit schweren Schädel-Hirn-Verletzungen. Schwere Kopfverletzungen führen oftmals aber auch zu völliger Hilflosigkeit und Pflegebedürftigkeit für das gesamte restliche Leben.

Roland Stoffels, Vorsitzender der Geschäftsführung der Generali Deutschland Schadenmanagement GmbH, ist daran gelegen, die Risiken schwerer Verletzungen im Straßenverkehr zu reduzieren: „Das Tragen eines Fahrradhelms kann schwere Verletzungen in vielen Fällen verhindern. Ein Helm kann je nach Aufprall und Unfallereignis das Überleben sichern oder das Risiko für mögliche Folgeschäden deutlich verringern. “Kommt es dennoch zu einem schwerwiegenden Unfall, unterstützt ein Team aus Fachärzten und Rehabilitationsberatern beim Schadenspezialisten der Generali Deutschland Gruppe insbesondere Schwerverletzte bei der Auswahl von Fachärzten, Kliniken und Reha-Zentren mit dem Ziel, die Behandlungsergebnisse der Versicherten zu verbessern und dauerhafte Behinderungen zu vermeiden. Die Spezialisten des Personenschadenmanagements arbeiten unter anderem im Auftrag der Generali Versicherungen, der AachenMünchener und der CosmosDirekt.

„Bei Kindern hat sich das Tragen eines Fahrradhelms in der Gesellschaft weitgehend durchgesetzt. Die Eltern achten darauf und die Kinder werden mit diesem Selbstverständnis groß. Bei den Erwachsenen lässt dieses Selbstverständnis jedoch mit den Jahren immer mehr nach“, sagt Stoffels. Auch im Radsport besteht die grundsätzliche Einsicht, dass ein Fahrradhelm bei hohen Geschwindigkeiten das Verletzungsrisiko erheblich mindern kann. „Unabhängig von der Frage einer Helmpflicht empfehlen wir jedem aus der Erfahrung vieler Schadenfälle das Tragen eines Fahrradhelms. Bei Stürzen können so gefährliche Kopfverletzungen wirksam verhindert oder in ihrem Ausmaß reduziert werden“, so Stoffels weiter.

Der BGH hat zwar entschieden, dass Fahrradfahrer nicht mit Helm fahren müssen, um nach einem nicht verschuldeten Unfall in vollem Umfang Schadenersatz zu bekommen. Das Urteil hat jedoch nur einen bedingt wegweisenden Charakter: Sobald andere Rahmenbedingungen vorliegen, insbesondere bei sportlicher Betätigung des Radfahrers oder bei Rad fahrenden Kindern, sieht die Rechtslage anders aus. Bei einer Verletzung im Straßenverkehr wird immer der Einzelfall betrachtet.

GENERALI DEUTSCHLAND GRUPPE

Die Generali Deutschland Gruppe ist mit rund 18,1 Mrd. € Beitragseinnahmen und mehr als 13,5 Millionen Kunden der zweitgrößte Erstversicherungskonzern auf dem deutschen Markt. Zur Generali Deutschland Gruppe gehören unter anderem Generali Versicherungen, AachenMünchener, CosmosDirekt, Central Krankenversicherung, Advocard Rechtsschutzversicherung, Deutsche Bausparkasse Badenia und Dialog sowie die konzerneigenen Dienstleistungsgesellschaften Generali Deutschland Informatik Services, Generali Deutschland Services, Generali Deutschland Schadenmanagement und die Generali Deutschland SicherungsManagement.

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Pressemitteilung Generali (Köln, 01. Juli 2014)

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