Startseite > Rechtsschutz > News > Fahrgemeinschaften und die Haftung bei Unfällen
27.04.2010

Fahrgemeinschaften und die Haftung bei Unfällen

Stetig steigende Benzinpreise zwingen Autofahrer, sich nach Alternativen umzuschauen. Neben dem häufig zeitraubenden und nicht immer preisgünstigen öffentlichen Nahverkehr bietet sich für Berufspendler, die Bildung von Fahrgemeinschaften an. Die Vorteile liegen auf der Hand: Sowohl Fahrer als auch Mitfahrer sparen Kosten, man ist schnell unterwegs und als netter Zusatzeffekt verspricht die gemeinsame Fahrt zudem mehr Geselligkeit. ARAG Experten sagen, was zu beachten ist.

Es entsteht eine GbR

Bei allen Vorteilen sollte der jeweilige Fahrer sich auch der Risiken bewusst sein. Wenn mehrere Personen sich zusammenschließen, um in einem Kraftfahrzeug unter Teilung der Kosten eine gemeinsame Autofahrt anzutreten, entsteht dadurch rein rechtlich gesehen bereits eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die Absprache zwischen Fahrer und Mitfahrer verlässt den reinen Gefälligkeitsbereich und es werden sowohl Rechte als auch Pflichten begründet. Kann ein vereinbarter Termin z.B. nicht eingehalten werden, so muss der Fahrer die Mitfahrer von seiner Verspätung rechtzeitig unterrichten, damit diese sich um Alternativen kümmern können. Wird ein Termin aus Gleichgültigkeit nicht eingehalten (z.B. weil man am Montag mal "blau" machen möchte), setzt sich der Fahrer auch Schadensersatzansprüchen (z.B. Erstattung von Taxi-Kosten) aus. Alle Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft sollten um Unmut oder Missverständnisse zu vermeiden die getroffenen Abmachungen schriftlich fixieren und durch Unterschrift bestätigen, raten ARAG Experten. Am Ende des Textes stehen hierfür zwei Musterschreiben zum Download bereit, sowohl für die Variante einer Fahrgemeinschaft mit einem Fahrer sowie mit wechselnden Fahrern.

Haftung bei Unfällen

Häufig die verdrängt, dass sich ein Unfall ereignen und dabei ein Mitfahrer verletzt werden könnte. Fahrer bzw. Halter haften aber laut ARAG Experten auch bei unentgeltlicher Mitnahme eines Fahrgastes für einen schuldhaft verursachten Schaden. Die Halterhaftung geht sogar noch weiter und erfasst auch unverschuldet verursachte Schäden. Diese werden zwar überwiegend durch Versicherungsleistungen, meist der KFZ-Haftpflichtversicherung, gedeckt. Es sind aber Fallkonstellationen denkbar, die nach den Versicherungsbedingungen vom Versicherungsschutz ausgenommen sind oder aber die im Versicherungsvertrag vereinbarte Deckungssumme übersteigen. Ohne Versicherungsschutz haften Fahrer bzw. Halter persönlich mit dem Privatvermögen. Es ist daher zu empfehlen, für diese Fälle die Haftung so weit wie möglich einzuschränken bzw. auszuschließen. Ein solcher Haftungsausschluss sollte aus Beweisgründen schriftlich fixiert und vom jeweiligen Mitfahrer unterschrieben werden. ARAG Kunden können hierfür auf die Mustervorlage "Vereinbarung über eine Fahrgemeinschaft für Berufspendler" zugreifen.

Die Rechnung muss stimmen

Soll eine Kostenteilung vereinbart werden, dann muss man bei der Festsetzung der Höhe darauf achten, dass man nicht in den gewerblichen Bereich vordringt. Die Beträge dürfen weder kostendeckend sein, d.h. der Fahrer muss für seinen Anteil selbst aufkommen, noch darüber hinausgehen. Andernfalls müsste der Fahrer z.B. noch ein Gewerbe anmelden und einen Personenbeförderungsschein erlangen. Zur Ermittlung des Preises müssen die auf sechs Jahre zu verteilende Abschreibung, Spritverbrauch, Wartungskosten und Versicherung zusammengerechnet und durch die Jahresfahrleistung geteilt werden. Der so ermittelte Kilometerpreis ist dann durch die Personenzahl der Fahrgemeinschaft inkl. des Fahrers zu teilen.

Zur Verdeutlichung nennen ARAG Experten ein Beispiel: Fahrzeugwert 24.000 Euro; Wartungskosten im Jahr 500 Euro; Versicherungskosten im Jahr 800 Euro; Verbrauch 7 Liter Diesel; Dieselpreis 1,25 Euro; Jahreslaufleistung 20.000 km. Fahrergemeinschaft besteht aus insgesamt 4 Personen.

Zusammenzurechnen sind: 4.000 (24.000 : 6) + 500 + 800 + 3571 (Dieselgesamtkosten pro Jahr bei 20.000 km) = 8871 Euro. Diese sind dann durch die Jahreslaufleistung von 20.000 km zu teilen, was 0,444 Eur/km = 44,4 Cent/km ergibt. Da zur Fahrgemeinschaft 4 Personen gehören, hat jede Person einen Viertel, damit 11,1 Cent pro km zu zahlen.

(Pressemitteilung der ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG)

Empfehlung - Tagesgeld

# Anbieter Produkt Zinssatz
1 MoneYou Tagesgeld 2,55%
2 Bank of Scotland Tagesgeld 2,40%
3 1822direkt ZinsCash (Standardzins) 2,30%

Tagesgeld vergleichen!

Wer zahlt nach dem Foul? - Versicherungen im Freizeitfußball

Die Fußball-Weltmeisterschaft ist Geschichte. Neben spannenden Spielen und geselligen Abenden bietet ein solches Ereignis für viele Fans auch den Anlass, sich selbst wieder mehr zu b ... weiter

Umzug: Tipps zu Versicherungen und Steuern

Umzug: Tipps zu Versicherungen und Steuern Endlich ist er da! Der Frühling ist nicht nur eine beliebte Jahreszeit für den Frühjahrsputz sondern auch für einen Wohnungswechsel. Wenn nur der lästige Umzug nicht wäre. Wie Sie g ... weiter

Produkttests

Im Test: Die Kfz-Versicherung der AllSecur mit Marten
Es ist Herbst in Deutschland und auf den Straßen treibt ein finsterer Gesell sein Unwesen. Die Opfer: Ahnungslose Autos. Denn ganz egal, ob Hagelschaden, Blechschaden oder Diebstahl: Marder Marten hat seine Finger im Spiel. Sein Gegner ist die Kfz-Versicherungsmarke AllSecur. Ob diese auch im richtigen Leben die Oberhand behält, verraten wir Ihnen in unserem Produkttest der Kfz-Versicherung. mehr...

Im Test: Der Direktkredit der SWK Bank
Bei der SWK Bank kann man einen Ratenkredit direkt online bestellen. Innerhalb von 30 Sekunden soll man dabei eine Antwort erhalten, ob man zwischen 1.000 und 50.000 Euro als Kreditsumme erhalten kann. Das Geld würde dann innerhalb von zwei Arbeitstagen auf dem Konto des Antragsstellers sein. Ob sich das Angebot lohnt, erfahren Sie in unserem Produkttest des Direktkredits der SWK Bank. mehr...

Im Test: Das Festgeld der GarantiBank
Bringen vierblättrige Kleeblätter auch Bankkunden Glück? Die Garantibank versucht es auf jeden Fall und setzt den vermeintlichen Glücksbringer nicht nur in ihr eigenes Logo. Auch im Namen der Festgeldanlage findet sich das Kleeblatt wieder. Ob Sie sich bei dieser Geldanlage nur auf ihr Glück verlassen sollten, erfahren Sie in unserem Test des Kleeblatt-Festgeld-Kontos. mehr...

Im Test: Das Top-Zinskonto der Norisbank
Die Norisbank ist eine Tochter der Deutschen Bank und bezeichnet sich selbst als "ersten Qualitätsdiscounter im deutschen Bankenmarkt." Jetzt hat die Norisbank ihren Tagesgeld-Aktionszins noch einmal erhöht. Wir haben uns das Top-Zinskonto der Norisbank genauer angesehen. Ist der Name Programm? Die Antwort auf diese Frage lesen Sie hier in unserem Produkttest. mehr...

Im Test: Das Tagesgeldkonto der Targobank
Die Bäume blühen, die Zinsen steigen. Ist das der Frühling oder das Ende der Sparerkrise? Vielleicht beides. Einige Tagesgeldanbieter schrauben ihre Zinsen sachte nach oben. Zum Beispiel die Targobank. Wir haben uns das Tagesgeldangebot der Targobank einmal genauer angesehen. Unsere Erkenntnisse lesen Sie hier. mehr...

Finanz-Newsletter

Melden Sie sich für den Gratis-Newsletter von forium an!

Ich habe die AGB und Datenschutzerklärung gelesen und bin damit einverstanden.

Ihr Abonnement können Sie entweder auf der Abmeldeseite oder in jedem Newsletter mit einem Klick beenden.