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11.03.2010

Fahrgastrechtegesetz: Welche Rechte haben Bahnkunden bei Verspätungen?

Ob im öffentlichen Nahverkehr, im Regionalzug oder auf weiteren Strecken - Verspätungen oder Zugausfälle kennt wohl jeder Bahnreisende. Ein paar Minuten sind in der Regel kein Problem. Doch klappt es deshalb nicht mehr mit dem Anschluss, dann kann sich eine Reise erheblich in die Länge ziehen.

Das Gesetz für Fahrgastrechte im Nah- und Fernverkehr regelt die Ersatz- und Entschädigungsansprüche von Bahnreisenden für alle Eisenbahnunternehmen verbindlich, so die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Verspätungen werden für die gesamte Bahnreise betrachtet. Im Schienenfernverkehr beläuft die Entschädigung bei einer Gesamtverspätung von mehr als einer Stunde auf 25 Prozent des Fahrpreises, bei über 120 Minuten auf 50 Prozent. Ist absehbar, dass ein Nahverkehrszug mit einer Verspätung von mehr als 20 Minuten am Zielort eintreffen wird, hat der Fahrgast das Recht, auf einen höherwertigen Zug auszuweichen. Grundsätzlich gilt für alle Arten von Erstattungs- oder Ersatzansprüchen: Um spätere Probleme im Erstattungsprozess zu vermeiden sollten immer Kopien der Ersatzfahrkarte oder auch der Hotelrechnung dem offiziellen Beschwerdeformular beigefügt werden. (Pressemitteilung D.A.S.)

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