Existenzgründung mit der Mini GmbH

Die Finanzkrise hat den Arbeitsmarkt längst erreicht. Experten rechnen schon bald mit einem dramatischen Anstieg der Arbeitslosenzahlen. Manch ein Arbeitnehmer spielt da mit dem Gedanken an das eigene Geschäft.

Mit der Mini GmbH existiert seit 2008 eine auf kleine und mittlere Unternehmensgründungen abgestimmte Version der bisherigen GmbH. ARAG Experten erklären, wie mit einem Mindestkapital von einem Euro die Möglichkeit einer Existenzgründung in Form der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft besteht.

Mini GmbH – Eine juristisch Person

Bei der Mini GmbH ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Somit ist eine Haftung der Gesellschafter mit ihrem persönlichen Vermögen, bis auf wenige Ausnahmen, ausgeschlossen. Weil die Mini GmbH eine Juristische Person ist, kann sie Eigentum erwerben und ein eigenes Vermögen besitzen. Aufgrund dieser Eigenständigkeit ist sie auch steuerpflichtig und kann sowohl selbst klagen, als auch verklagt werden. Die Rechte und Pflichten der Gesellschaft bestehen losgelöst von ihren Gesellschaftern und der Geschäftsführung. ARAG Experten weisen darauf hin, dass eine Mini GmbH anders als die herkömmliche GmbH immer nur einen Geschäftsführer haben kann.

Von der Mini GmbH zur GmbH

Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt das Stammkapital 25.000 Euro; bei der Mini GmbH tatsächlich nur ein Euro. Das ist dann auch schon der einzige schwerwiegende Unterschied. Die Mini GmbH kann sich jedoch zu einer GmbH wandeln. Das tut sie laut ARAG Experten wenn sie ein Stammkapital von 25.000 Euro erreicht hat. Die Mini GmbH ist dazu verpflichtet, jedes Jahr ein Viertel ihres Gewinnes (Jahresüberschuss), abzüglich eines eventuellen Verlustvortrages aus dem Vorjahr, in ihre Rücklagen einzustellen. Erreicht die Gesamtrücklage dann das Stammkapital von 25.000 Euro, kann sie ohne einen Namenswechsel zu einer GmbH umgewandelt werden, wobei sich nur der Rechtsformzusatz entsprechend ändert.

Alternative zur Ltd. Die Mini GmbH stellt für Gründer und Unternehmer eine sehr interessante Alternative zur GmbH und den sonstigen deutschen Rechtsformen dar, meinen auch ARAG Experten. Das Stammkapital ist mit mindestens einen Euro sehr niedrich. Die Mini GmbH bietet somit eine Alternative zu ausländischen Rechtsformen mit geringem Stammkapital, wie zum Beispiel der Limited, bei denen sich der Existenzgründer oder Unternehmer unbekannten ausländischen Rechtsvorschriften zu unterwerfen hat.

Haftungsbeschränkung

Sobald die Mini GmbH in das Handelsregister eingetragen ist, wird die Haftungsbeschränkung wirksam, das heißt, es wird nur das Gesellschaftsvermögen, nicht aber das persönliche Vermögen der Gesellschafter, für Verbindlichkeiten der Mini GmbH herangezogen. Die Gesellschafter tragen deshalb im Fall einer Krise nur das Risiko des Verlustes der im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Einlage. Ist die Stammeinlage noch nicht in voller Höhe erbracht worden oder eine kurzfristige Entnahme durch einen Gesellschafter erfolgt, müssen die Gesellschafter maximal den noch ausstehenden Differenzbetrag entrichten oder die Entnahme wieder ausgleichen. Die oben genannten Ausnahmen von der Haftungsbegrenzung sind nach Angaben der ARAG Experten Missbrauchsfälle, die Insolvenzverschleppung oder nichtgezahlte Sozial- und Steuerabgaben. In diesen Fällen kann der Geschäftsführer und auch die Gesellschafter der Mini GmbH mit dem gesamten privaten Vermögen in Regress genommen werden.

Pressemitteilung der ARAG

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