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20.11.2009

Europäischer Gerichtshof: Fluggastrechte deutlich gestärkt

Mit der heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, eine Verspätung von mehr als drei Stunden wie eine Annullierung zu behandeln, wird einer Forderung des ADAC-Rechtsforums aus dem Jahr 2007 nachgekommen. Der Club forderte eine klare Abgrenzung zwischen Annullierung und Verspätung festzuschreiben.

Mit dem aktuellen Urteil stehen dem Fluggast künftig nun auch bei einer Verspätung Ausgleichsansprüche zu: Bei einer Flugstrecke bis 1500 km 250 Euro, bis 3500 km sind es 400 Euro und bei einer Flugstrecke über 3500 km außerhalb der EU sogar 600 Euro. Für gestrichene oder überbuchte Flüge müssen Fluggesellschaften den Passagieren seit 2002 je nach Länge der Flugstrecke eine Ausgleichsleistung von 250, 400 und 600 Euro bezahlen. Im Falle einer Verspätung ging der Kunde jedoch leer aus. Dies führte zu einer teils absurden Entschädigungspraxis: Wurde ein Flug annulliert und der Passagier wenige Zeit später mit einer anderen Maschine befördert, erhielt er eine Ausgleichszahlung. Startete der Flug aber mit Verspätung, selbst wenn diese über 20 Stunden dauerte, stand dem Passagier keine Entschädigung zu. Dies verleitete Fluggesellschaften nicht selten dazu eine Annullierung als bloße Verspätung zu behandeln, um so ihrer Verpflichtung zur Ausgleichszahlung zu entgehen.

(Pressemitteilung ADAC)

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