Kaum haben sich die Arbeitgeber auf die vorgezogene Beitragsfälligkeit eingestellt, da kommt zum Ende des Monats Oktober eine weitere, bisher nie da gewesene Änderung auf sie zu: Die Fälligkeit der Beiträge wird von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein! Hintergrund ist die zum 01. Januar auf den drittletzten Bankarbeitstag des Monats vorgezogene Fälligkeit der Beiträge.
In den neuen Bundesländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern sowie in großen Teilen von Thüringen wird am 31. Oktober der Reformationstag gefeiert.
Da es sich hierbei um einen gesetzlichen Feiertag handelt, verschiebt sich die Beitragsfälligkeit bei , die Ihren Hauptsitz in diesen Ländern haben (z.Bsp. die Sachsen), um einen Tag nach vorn auf den 26. Oktober. Bei mit Sitz in den alten Bundesländern, wie z.Bsp. der , werden die Oktoberbeiträge erst einen Tag später, am27. Oktober 2006, fällig.
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Pressemitteilung der
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