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31.12.2003

Ersteigern statt selbst bauen

ersteigerungen sind mit dem Erfolg von eBay und anderen Unternehmen zum Volkssport hierzulande avanciert. Auch Versteigerungen von Immobilien bieten häufig gute Gelegenheiten, ein Schnäppchen zu machen. Hier sollte jedoch nicht auf Online-Auktionshäuser zurückgegriffen werden. Nur auf herkömmliche Weise können Sie einen vernünftigen Überblick zur angebotenen Immobilie erhalten.

Häufig liegen die Preise für zwangsversteigerte Immobilien zwischen 10 und 30 Prozent des Marktwertes. Wer viel Glück hat, kann ein Häuschen auch zur Hälfte seines Wertes sein eigen nennen. Maklergebühren und Notarkosten entfallen gänzlich. In Anbetracht der enormen Kosten eines Hauserwerbs sollte jedoch nichts überstürzt werden. Experten raten, sich erst einmal zwei oder drei Versteigerungen anzusehen bevor man zur Tat schreitet.



Vor einer Versteigerung sollte auf keinen Fall eine Sichtung des Grundbuchauszuges verpasst werden. Das zuständige Gericht hält für Interessiert diesen Auszug in der Versteigerungsakte bereit. Dort können Sie erfahren, ob es Auflagen ? z.B. lebenslanges Wohnrecht der Oma des Vorbesitzers - gibt, die eine Nutzung der Immobilie einschränken. Hypotheken, Grundschulden und Wegerechte stehen ebenfalls im Grundbuch. Ebenfalls in der Gerichtsakte kann ein Wertgutachten eingesehen werden. Es gibt Auskunft über Lage, Bauzustand und die Anbindung an Versorgungsnetze, wie Wasser, Strom und Gas. Aber Achtung: Das Gutachten kann bis zu zwei Jahre alt sein, denn Versteigerungen können sich hinziehen. Eine Besichtigung des Hauses ? am besten zusammen mit einem Bauexperten ? ist ratsam. Der Noch-Besitzer muss dem jedoch nicht zustimmen.



Wer dies alles im Vorfeld klärte, kann ruhigen Gewissens an der Versteigerung teilnehmen. Sie sollten jedoch Ihren Ausweis nicht vergessen mitzunehmen. Jeder Bieter muss dieses Dokument dem Rechtspfleger, der die Versteigerung leitet, vorlegen. Wenn die Immobilie nicht wegen Scheidungsproblemen versteigert wird, liegt meist eine Zwangsversteigerung im Auftrag der Gläubigerbank vor. Dann kann es vorkommen, dass das Geldhaus eine Sicherheit in Höhe von 10 Prozent des Verkehrswertes des Versteigerungsobjektes von jedem Bieter fordert. Akzeptiert werden Bargeld, Schecks und Bankbürgschaften, nicht jedoch Sparbücher Bausparverträge oder Wertpapiere.



Dann geht die Versteigerung los. Liegt am Ende des höchste Gebot über 70 Prozent des Verkehrswertes, geht die Immobilie an den Meistbietenden. Unter 50 Prozent kommt es zu keinem Zuschlag. Liegt es zwischen 50 und 70 Prozent entscheidet der Vorbesitzer, ob er akzeptiert. Tut er es nicht, kommt es zu einer zweiten Versteigerung bei der keine Untergrenzen mehr existieren.



Haben Sie es geschafft Ihr Traumhaus zu ersteigern, gaben Sie sechs Wochen Zeit, den Kaufpreis zuzüglich vier Prozent Zinsen an das Gericht zu zahlen. Erst danach werden Sie im Grundbuch als Eigentümer eingetragen.



Nach der gelungenen Versteigerung gibt es jedoch kein zurück mehr. Denn ein Rücktrittsrecht, Garantie oder Gewährleistung, z.B. weil Ihnen das undichte Dach nicht aufgefallen ist, existiert nicht. Deshalb sollten Sie im Vorfeld einer Versteigerung versuchen alle relevanten zur Immobilie zu sammeln. Es wäre doch äußerst unangenehm festzustellen, dass zwei Wochen nach dem Einzug ins Traumhaus keine 20 Meter entfernt der Bau einer Autobahn beginnt.

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