// download for pdf article downloadPDFArticle = „/medien/de/downloads/DB_Drinhausen_20.12._dt.pdf“; Frankfurt am Main, 20. Dezember 2013 Ernennung von Florian Drinhausen als Co-Deputy General Counsel für Deutschland, Zentral- und Osteuropa
Die Deutsche Bank hat heute die Ernennung von Florian Drinhausen als Co-Deputy General Counsel für Deutschland, Zentral- und Osteuropa bekanntgegeben. Drinhausen wird zum 1. Februar 2014 von der Anwaltskanzlei Linklaters LLP zur Deutschen Bank wechseln. Bei Linklaters LLP war er fast zehn Jahre lang Partner. Er ist einer der führenden in Deutschland ansässigen Rechtsberater von einheimischen und internationalen Unternehmen zu Aspekten rund um Unternehmensführung und M&A.
In seiner Rolle bei der Deutschen Bank wird Drinhausen an Christof von Dryander, Deputy General Counsel und General Counsel für Deutschland, Zentral- und Osteuropa, berichten und eng mit Mathias Otto, Co-Deputy General Counsel für Deutschland, Zentral- und Osteuropa, zusammenarbeiten.
ÂWir freuen uns sehr, dass Florian Drinhausen zur Deutschen Bank wechseln wird. Er bringt weitreichende Erfahrung für seine neue Funktion mit. Mit seinem ausgewiesenen Fachwissen wird er unser hochqualifiziertes Team von Juristen weiter stärkenÂ, sagte Richard H. Walker, General Counsel und Mitglied des Group Executive Committee. Drinhausen wird seinen Sitz in Frankfurt haben.
Drinhausen hat in Köln Rechtswissenschaft studiert und verfügt über einen Doktortitel in Rechtswissenschaft von der Universität Köln sowie über einen Master of Law (LLM) vom KingÂs College in London. Er ist in Frankfurt zugelassener Rechtsanwalt. Drinhausen hat zahlreiche Publikationen zum Thema Unternehmensrecht verfasst und ist Assistenzprofessor an der Fresenius-Universität sowie an der Frankfurt School of Finance and Management.
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Deutsche Bank AG
Presseabteilung
Friederike Borgmann
Tel. 069 / 910-38039
E-Mail: friederike.borgmann@db.com
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Pressemitteilung Deutsche Bank (Frankfurt am Main, 20. Dezember 2013 )