Auch Selbständige unterstützt der Staat durch das Elterngeld. Doch im Gegensatz zu den Arbeitnehmern ist die Berechnung des Elterngeldes bei Selbstständigen weitaus komplizierter. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich dabei nach dem Netto-Erwerbseinkommen. Bei Selbstständigen zählt der Gewinn des Veranlagungszeitraumes vor der Geburt des Kindes. Der Zeitraum ist meistens das vorherige Kalenderjahr. Selbstständige benötigen daher den Einkommensteuerbescheid für das entsprechende Jahr.