Arbeitslose können zwischen zwei Varianten auswählen. Arbeitslose können das Elterngeld in Höhe von 300 Euro zusätzlich zum Arbeitslosengeld geltend machen. In diesem Fall stehen sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Die zweite Variante: Arbeitslose erhalten das Elterngeld in Höhe von 67 Prozent des Einkommens und nehmen erst nach Ablauf der Bezugsdauer das Arbeitslosengeld in Anspruch.