Arbeitslose können zwischen zwei Varianten auswählen. Arbeitslose können das Elterngeld in Höhe von 300 Euro zusätzlich zum Arbeitslosengeld geltend machen. In diesem Fall stehen sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Die zweite Variante: Arbeitslose erhalten das Elterngeld in Höhe von 67 Prozent des Einkommens und nehmen erst nach Ablauf der Bezugsdauer das Arbeitslosengeld in Anspruch.
Bei der Hochzeit schon an die Trennung zu denken ist ziemlich unromantisch. Trotzdem kann der Ehevertrag eine wichtige Absicherung für den Fall der Fälle sein. Denn er regelt individuelle V ... weiter
Smartphones sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Zu allgegenwärtig nutzen viele Leute die Geräte nicht mehr nur zum Telefonieren und SMS-schreiben. Schnelle Datenverbindungen un ... weiter