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23.06.2010

ERGO: Gesetzesänderungen bringen bares Geld

Mehr Geld in jeder Lebenslage

Der Name "Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz" ist sperrig, der Inhalt schafft jedoch neue Spielräume: Wer jahrelang fürs Alter vorgesorgt hat, der muss in schwierigen Lebenssituationen nun nicht mehr gleich das Eingemachte angreifen. Denn der Gesetzgeber hat die Bemessungsgrenze des Schonvermögens erhöht. Bislang wurde bei Antragstellern auf Arbeitslosengeld II zunächst geprüft, ob der Lebensunterhalt nicht aus dem Erspartem finanziert werden kann, erläutern die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Rücklagen zur Altersvorsorge blieben bisher bis zu einer Höhe von 250 Euro pro Lebensjahr verschont. Jetzt wurde dieser Betrag auf 750 Euro verdreifacht. Das bedeutet in der Praxis: Ein 53-Jähriger darf über ein Schonvermögen von 39.750 Euro verfügen. Bisher konnte er nur 13.250 Euro als nicht angerechnete Ersparnis behalten. Ansprüche aus der Riester-Rente bleiben zudem grundsätzlich unangetastet.

Kleine Entlastung, große Wirkung

42 Euro netto mehr hat ein Single bei einem Bruttolohn von 2.500 Euro am Monatsende auf dem Gehaltszettel stehen. Grund ist das Bürgerentlastungsgesetz, das am 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist â€" und mit ihm sind die steuerlich absetzbaren Höchstbeträge für Kranken- und Pflegeversicherung gestiegen. Doch wie kann man diese Summe sinnvoll nutzen? Das zusätzliche Plus eignet sich optimal, um es für eine Betriebliche Altersvorsorge anzulegen, raten die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Denn diese Investition, etwa in eine Pensionskasse, rechnet sich gleich doppelt: Ein Teil des Gehalts geht direkt in die Altersvorsorge, dadurch wiederum sinkt der Bruttolohn â€" und als Folge reduzieren sich auch Steuern und Sozialabgaben. Summiert man die Ersparnis des Bürgerentlastungsgesetzes plus der Steuereinsparungen, so kann man im Ergebnis â€" bei gleichem Nettogehalt â€" einen Betrag von über 80 Euro in die Pensionskasse einzahlen: Aus dem kleinen Steuergeschenk wird damit eine attraktive Altersvorsorge.

Mit Riester in die Sonne

Nur über den Winter, oder gleich fürs ganze Jahr â€" immerhin 38 Prozent der Rentner können sich vorstellen, ihren Lebensabend im Ausland zu verbringen. Diese Option wird durch ein Urteil zur Riester-Rente jetzt noch attraktiver: Bisher musste die staatliche Förderung zur Riester-Rente zurückgezahlt werden, wenn man diese auch im EU-Ausland beziehen wollte. Zudem durfte das Kapital nur zum Kauf von Immobilien in Deutschland genutzt werden. Die Experten der ERGO Versicherungsgruppe weisen darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof diese Regelung nun gekippt hat. Das bedeutet jetzt in der Praxis nach Anpassung des deutschen Steuerrechts: Riester-Sparer dürfen überall im EU-Ausland Wohnraum mit den geförderten Beiträgen erwerben und müssen die staatlichen Zulagen zur Rente nicht mehr zurückzahlen, wenn sie sich im Alter einen Platz an der Sonne reservieren. Dies gilt allerdings nur, wenn die begünstigte Immobilie als Hauptwohnung genutzt wird oder den Lebensmittelpunkt darstellt. Ferienhäuser im Ausland bleiben somit auch weiterhin von der Förderung ausgeschlossen.

(Pressemitteilungen ERGO Versicherungen)

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