Lexikon Steuern 3. November 2009 von Detlef Henke Ergänzungsabgabe Die Ergänzungsabgabe ist eine zusätzliche Einkommen- und Körperschaftsteuer. Die Ergänzungsabgabe erhält der Bund. Ein Beispiel für eine Ergänzungsabgabe ist der Solidaritätszuschlag.