Entnahmen aus Betriebsvermögen

Unter „Entnahmen aus Betriebsvermögen“ sind „alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen) gemeint, die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahres entnommen hat“. (Einkommensteuergesetz § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG)

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