Alleinerziehenden steht ein jährlicher Entlastungsbetrag von 1.308 Euro zu. Der Betrag verdoppelt sich bei zwei oder mehreren Kindern allerdings nicht. Während des Steuerjahres ist der Entlastungsbetrag bereits in der Lohnsteuerklasse II mit verrechnet
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,55% |
| 2 | Bank of Scotland | Tagesgeld | 2,40% |
| 3 | 1822direkt | ZinsCash (Standardzins) | 2,30% |
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