Die Entfernungspauschale liegt bei 30 Cent. Die entsprechenden Werbungskosten für den Weg zur Arbeit errechnen sich wie folgt: Die einfache Entfernung multipliziert mit den Arbeitstagen im Steuerjahr und das wiederum multipliziert mit der Entfernungspauschale von 30 Cent.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen in der Anlage N der Lohnsteuererklärung die einfache Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz vom ersten Kilometer an ein.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,55% |
| 2 | Bank of Scotland | Tagesgeld | 2,40% |
| 3 | 1822direkt | ZinsCash (Standardzins) | 2,30% |
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