Die Energieversorger planen eine Preiserhöhung für Endkunden zwischen sieben und zwölf Prozent. Keine Peanuts - meint auch der Bund der Energieverbraucher. Der Verband ruft dazu auf, diese Erhöhung nicht mitzumachen. Doch wer nicht frierend im Dunkeln sitzen will, sollte dabei den rechtlich richtigen Weg gehen.
Knackpunkt bei den Preiserhöhungen ist, dass die Energieversorger das Recht haben, die Preise einseitig festzulegen. Dabei müssen sich die Konzerne allerdings an das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) halten. Dieses sieht vor, dass die Preise nur nach "billigem Ermessen" steigen dürfen, das heißt: Der Anstieg muss nachvollziehbar sein. Zumindest bei den Gaspreisen ist dies nicht zwangsläufig gegeben.
Der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher Aribert Peters empfiehlt: "Den Gaspreis in der bisherigen Höhe zahlen zuzüglich einer Preiserhöhung von höchstens zwei Prozent. Darüber hinausgehende Forderungen sind nicht gerechtfertigt und brauchen nicht gezahlt zu werden."
Damit die Versorgungsunternehmen Ihnen nun nicht den Hahn zudrehen, empfiehlt es sich, auf die Preiserhöhung schriftlich zu reagieren. Darin sollte man bis zu einer "gerichtlichen Klärung der Billigkeit" die Preiserhöhung nicht akzeptieren. Am Besten nimmt man auf Paragraph 315 BGB Bezug. Dort ist geregelt, dass eine Erhöhung abgelehnt werden kann bis ein Gericht entschieden hat, ob der Preisanstieg rechtens ist. Voraussetzung ist, dass die Gründe wenigstens schwierig nachzuvollziehen sind. Bis zu einem Urteil dürften die Energiekonzerne Kunden, die so argumentierten, die Versorgung nicht einstellen, schreibt die Tageszeitung "Frankfurter Rundschau".
Die Zeitung und auch der Bund der Energieverbraucher zählen darauf, dass die Konzerne einen Prozess vermeiden wollen. Dort müssten die Multis sich in die Bilanzen blicken lassen. Allerdings braucht man wohl ein recht dickes Fell, um einen solchen Weg zu gehen. Androhungen, die Versorgung einzustellen und andere Verunsicherungsversuche der Konzernjuristen, muss man schon wegstecken können. Ohne eigenen Anwalt wird ein solcher Weg auf alle Fälle sehr steinig. Glücklich, wer bereits eine Rechtsschutzversicherung
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