Ein Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung ist für Arbeitnehmer nur möglich, wenn das jährliche Einkommen höher ist als die Versicherungspflichtgrenze. Im Jahr 2009 liegt diese Grenze bei 48.600 Euro.
Alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen haben die Möglichkeit der freien Kassenwahl. Sie können sich also bei einer Betriebskrankenkasse (BKK), einer Innungskrankenkasse (IKK) oder einer der anderen zahlreichen gesetzlichen Krankenkassen (z.B. AOK, DAK, TK, usw.) versichern. Der Versicherungsschutz beginnt am ersten Tag der Mitgliedschaft.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,55% |
| 2 | Bank of Scotland | Tagesgeld | 2,40% |
| 3 | 1822direkt | ZinsCash (Standardzins) | 2,30% |
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